Lombard Classic 3 – Amtsgericht Chemnitz eröffnet Insolvenzverfahren

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Am 1. Juli 2017 hat das Amtsgericht Chemnitz das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 13 IN 379/17). Das Insolvenzgericht hat Herrn Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler zum Insolvenzverwalter bestellt. Betroffene Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden.

Zahlreiche Anleger haben sich über die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als stille Gesellschafter an Produkten wie LombardClassic 3 beteiligt. Die Fidentum GmbH war für den Vertrieb des Kapitalanlageprodukts Lombard Classic 3 verantwortlich und ist seit dem 4. Dezember 2015 insolvent. Die Erste Oderfelder (auch bekannt als Lombard Classic 2), die Investitionsgelder der Anleger wie auch die Lombard Classic 3 an die Lombardium Hamburg KG darlehensweise überlassen hat, ist seit dem 23. August 2016 insolvent. Bei dem Anlageobjekt hat es sich um ein Pfandkreditgeschäft mit der inzwischen insolventen Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG gehandelt.

Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat vor Insolvenzantrag der Erste Oderfelder die Pfänder auf einen Wert zwischen 4,7 Mio. Euro und 7,9 Mio. Euro geschätzt. Von den eigentlichen 80 Mio. Euro Pfanddarlehen stehen am Ende nur knapp 10 Prozent zur Verfügung. Die Fondsgesellschaften Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG und Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG haben 2016 ihren Firmensitz nach Chemnitz verlagert. Nahezu zeitgleich hat die Staatsanwaltschaft am 14. Juni eine Großrazzia im Pfandhaus Lombardium sowie in insgesamt zwanzig weiteren Objekten um Hamburg angeordnet.

Für die Anleger war auch die Insolvenz der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG absehbar. Weiterhin könnten Betroffene hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden.

Möglichkeiten der Anleger

Anleger sollten zunächst ihre Forderungen form- und fristgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. In den seltensten Fällen kann die erzielte Insolvenzmasse sämtliche Forderungen bedienen. Deshalb wird geraten, anwaltlichen Rat einzuholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Sollten Anlageberater und Vermittler ihre Informations- und Aufklärungspflichten missachtet haben, könnten betroffene Anleger ihre Ansprüche gegebenenfalls geltend machen.

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