Loveparade-Prozess ohne Urteil – überlange Verfahrensdauer provoziert Verjährung

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Die Tragödie forderte 21 Tote und 650 Verletzte. Seit letzter Woche ist leider klar, dass es keine strafrechtliche Klärung der Geschehnisse geben wird.

Das zuständige Landgericht in Duisburg hat dieses Verfahren nunmehr eingestellt.

Bei den drei zuletzt verbliebenen Angeklagten hatte das Gericht zuvor nur eine geringe Schuld vermutet. 

Damit endete eines der aufwendigsten Strafverfahren der Bundesrepublik nach knapp zwei Jahren und genau 184 Verhandlungstagen ohne Urteil.

Zuletzt hatten noch drei leitende Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent auf der Anklagebank gesessen. Sie sind mittlerweile 43, 60 und 67 Jahre alt. Die Verfahren gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einen weiteren Lopavent-Mitarbeiter waren schon vor über einem Jahr ohne Auflagen eingestellt worden.

Vorgeworfen waren fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung. Ursache sollen unter anderem schwere Planungsfehler gewesen sein.

Die Taten standen kurz vor der gesetzlichen absoluten Verjährungsfrist und die Corona-Pandemie forderte ab März eine Unterbrechung. Diese machte es aus Sicht des Gerichts unmöglich, den Prozess vor dem Erreichen der Verjährungsfrist zu beenden.

Nachdem zuletzt am 4. März verhandelt worden war, wurde der Prozess Mitte März unterbrochen, weil eine Richterin rein vorsorglich unter Quarantäne gestellt werden musste. Das Gericht schlug Anfang April dann die Einstellung des Verfahrens auch für die drei verbliebenen Angeklagten vor. Es begründete dies unter anderem mit den zu erwartenden Corona-Einschränkungen und der absehbaren Verjährung des Tötungsvorwurfs Ende Juli. Die Staatsanwaltschaft und auch die drei Angeklagten und ihre Verteidiger hatten zugestimmt. Angehörige von Todesopfern sprachen sich als Nebenkläger gegen eine Einstellung aus. Ihre Zustimmung war allerdings rechtlich nicht erforderlich. Der Einstellungsbeschluss ist unanfechtbar.


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