Lufthansa Streik: Welche Rechte habe ich?

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Der letzte Lufthansa Streik im Sommer 2002 betraf wieder einmal Tausende von Reisenden, deren Flüge kurzfristig annulliert worden sind. 

Welche Rechte habe ich? 

Für die betroffenden Verbraucher sind solche Streiks ärgerlich und können auch sehr teuer werden, insbesondere wenn Anschlussreisemittel nicht erreicht werden können oder der geplante Urlaub dann vollständig ausfällt. 

Unterstützungsleistungen

Die europäische Fluggastrechte Verordnung gewährt den Fluggästen ein Wahlreicht, ob sie sich die Ticketkosten erstatten lassen möchten oder eine anderweitige Beförderung verlangen. 

Betreuungskosten 

Es besteht ein Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen  (Art. 9 Fluggastrechte Verordnung). Bei anderweitiger Beförderung am nächsten Tag schuldet die Fluggesellschaft Ihnen eine Hotelunterbringung inklusive der Beförderung dahin. Kommt der Fluggast selbst für diese Kosten auf, weil die Airline ihm diese Leistungen nicht anbietet, kann er die verauslagten Kosten erstattet verlangen. 

Ausgleichszahlung in Höhe von € 250,-, € 400.- oder € 600,-

Grundsätzlich muss die Airline bei kurzfristiger Flugannullierung eine pauschale Ausgleichszahlung pro Fluggast bezahlen. Je nach Länge der Flugstrecke kann Ihnen ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von € 250,- bis € 600,- zustehen. 

Bei Streiks berufen sich die Fluggesellschaften häufig darauf, dass es bei dem Streik um außergewöhnliche Umstände handeln würde, an denen sie keine Schuld hätten.

Dem hat der Europäische Gerichtshof letztes Jahr ein Riegel vorgeschoben: 

Ein von einer Gewerkschaft von Beschäftigten der Fluggesellschaft organisierter Streik stellt nach der Rechtsperchung des Europäischen Gerichtshofes allerdings grundsätzlich kein außergewöhnlicher Umstand dar, der die Airline von der Ausgleichszahlung befreit (Urteil vom 23. März 2021, Az. C-28/2). 

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der auf Verbraucherrecht rät daher jedem von einem Streik betroffenen Reisenden, die Flugverspätung  oder -annullierung nicht einfach hinzunehmen, sondern sich rechtlich beraten zu lassen. Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger vertritt bundesweit betroffene Reisende und setzt auch gerne Ihre Rechte durch. 



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