Mahnbescheid von Frommer Legal?

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Auch im Jahr 2023 beantragt Frommer Legal Mahnbescheide wegen behaupteten Filesharings. Wenn Sie einen solchen Mahnbescheid von Frommer Legal erhalten haben, ist Eile geboten. Sie müssen zügig handeln, sonst wird ein so genannter Vollstreckungsbescheid erlassen. Dann kann Frommer Legal die behauptete Forderung durch Zwangsvollstreckung durchsetzen. 

Was ist ein Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist ein förmliches Schreiben des Amtsgerichts, das Ihnen in einem leuchtend gelben Umschlag zugestellt wird. Frommer Legal behauptet darin, dass deren Mandant eine Forderung gegen Sie hat. Das Gericht fordert Sie auf, innerhalb von zwei Wochen entweder die Forderung zu bezahlen oder Widerspruch gegen den Mahnbescheid von Frommer Legal zu erheben. 

Was verlangt Frommer Legal?

Frommer Legal verlangt regelmäßig Schadensersatz für behauptetes Filesharing, weil Sie in der Vergangenheit einmal an einer Internettauschbörse teilgenommen haben sollen. Frommer Legal meint deshalb, noch heute im Jahr 2023 für ihren Mandanten 1.000,00 EUR Schadensersatz und weitere Kosten von Ihnen verlangen zu können. 

Ist das nicht viel zu viel?

1.000,00 EUR Schadensersatz sind ein hoher Betrag. Es gibt aber immer Möglichkeiten, ihn in Verhandlungen mit Frommer Legal zu reduzieren oder unter Umständen auch gar nichts bezahlen zu müssen. Die Einzelheiten erläutern wir Ihnen gern. 

Ist die Forderung nicht längst verjährt?

Solche Schadensersatzansprüche, wie sie Frommer Legal im Mahnbescheid geltend macht, verjähren erst nach zehn Jahren und sind deshalb regelmäßig noch nicht verjährt. Anders ist es bei den Anwaltskosten für die Abmahnung: Diese verjähren schon nach drei Jahren, und zwar ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Deshalb macht Frommer Legal sie heute im Jahr 2023 auch nur sehr selten im Mahnbescheid geltend. 

Muss ich reagieren, wenn die Forderung unberechtigt ist?

Das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderung, die Frommer Legal im Mahnbescheid behauptet, tatsächlich besteht. Ob Sie wirklich an Tauschbörsen teilgenommen haben, ist für das Mahnverfahren vollkommen gleichgültig. Frommer Legal muss den Anspruch im Mahnbescheid nur behaupten, nicht begründen oder gar beweisen. Deshalb müssen Sie reagieren. Wenn Sie keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben, wird Frommer Legal einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wird dieser erlassen, drohen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie eine Kontopfändung. Deshalb müssen Sie unbedingt Widerspruch erheben, wenn Sie einen solchen Mahnbescheid auch mit einer unberechtigten Forderung erhalten. 

Wie viel Zeit habe ich für einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid von Frommer Legal?

Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid muss spätestens zwei Wochen, nachdem Sie den Mahnbescheid von Frommer Legal erhalten haben, beim Mahngericht sein. Das sind genau zwei Wochen nach dem Datum, das auf dem gelben Briefumschlag des Mahnbescheides vermerkt ist. 

Wie erhebe ich Widerspruch?

Mit dem Mahnbescheid von Frommer Legal erhalten Sie ein blassrosa Formular, mit dem Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben können. Kreuzen Sie hierzu in der Zeile 2 das Feld „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ an. In Zeile 12 tragen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse ein und unterschreiben das Formular unten rechts. Jetzt müssen Sie den Widerspruch an das Mahngericht zurückschicken (nicht per E-Mail!). Wir empfehlen, den Widerspruch gegen den Mahnbescheid von Frommer Legal per Einwurfeinschreiben an das Mahngericht (nicht an Frommer Legal!) zu verschicken. Wenn Sie ein Faxgerät haben, können Sie den Widerspruch auch vorab per Fax versenden, dann müssen Sie ihn jedoch per Einwurfeinschreiben nachsenden. 

Geht das nicht doch per E-Mail?

Keinesfalls dürfen Sie einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid von Frommer Legal per E-Mail versenden. Das Gericht darf solche E-Mails nicht als Widerspruch werten. Ein Widerspruch per einfacher E-Mail gilt – auch noch im Jahr 2023 – als nicht erhoben. Frommer Legal kann in diesem Fall ohne Weiteres einen Vollstreckungsbescheid beantragen. 

Warum bekomme ich einen Mahnbescheid z.B. aus Coburg, wenn für mich ein anderes Gericht zuständig ist?

Im Mahnverfahren ist nicht das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie wohnen, sondern das Gericht, in dessen Bereich der Antragsteller, also der Mandant von Frommer Legal, ansässig ist. 

Wie geht es nach dem Widerspruch weiter?

Nach dem Widerspruch wird das Verfahren an das so genannte Streitgericht abgegeben. Das ist das Gericht, in dessen Bezirk Sie leben. Weil es sich bei den Mahnbescheiden von Frommer Legal um Urheberrechtsangelegenheiten handelt, sind aber nicht alle Gerichte in Deutschland zuständig, sondern nur einige wenige, bei denen Urheberrechtssachen konzentriert werden. Dort wird Frommer Legal den Anspruch aus dem Mahnbescheid begründen, also vortragen, warum man der Meinung ist, dass dieser Anspruch besteht. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, sich zu äußern und können alles vortragen, was für Sie spricht. 

Ist es sicher, dass Frommer Legal nach dem Mahnbescheid vor Gericht zieht?

Frommer Legal wird den Anspruch, der im Mahnbescheid behauptet wurde, zwar nicht in jedem einzelnen Fall begründen, das ist aber recht wahrscheinlich. Das Beantragen eines Mahnbescheids kostet Gerichtsgebühren, die Frommer Legal vorstrecken muss. Deshalb wird Frommer Legal nach einem Mahnbescheid den behaupteten Anspruch regelmäßig begründen, um kein Geld zum Fenster hinaus geworfen zu haben. Hier sind jedoch auch Verfahren bekannt, in denen Frommer Legal auch Anwaltskosten geltend gemacht, mit der Begründung des Anspruchs aber zu lange gewartet hatte. Dann waren Anwaltskosten verjährt, so dass Frommer Legal nur noch den Schadensersatzanspruch begründete und den übrigen Anspruch aus dem Mahnbescheid zurücknahm. 

Was soll ich tun?

Beauftragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung. Dieser wird dann Widerspruch gegen den Mahnbescheid von Frommer Legal erheben. Als Rechtsanwälte können wir dies unkompliziert elektronisch tun. So wird sehr schnell klar, dass der Widerspruch beim Mahngericht tatsächlich angekommen ist. Das ist bei der Post im Jahr 2023 nicht immer der Fall. Wir vertreten Sie gern im Mahnverfahren und im streitigen Verfahren gegen die Mandanten von Frommer Legal.

Foto(s): Alexander Wachs, adobe stock

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