Mahnschreiben der „Kanzlei Schmidt und Kollegen“ im Auftrag der Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH

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Seit wenigen Tagen erreichen uns gehäuft Anfragen von Mandanten, welche eine „Vorgerichtliche Mahnung“ der Kanzlei Schmidt und Kollegen erhalten haben.

In dem Mahnschreiben wird im Auftrag der Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH eine Forderung wegen eines angeblich telefonisch abgeschlossenen Lotto Abonnements geltend gemacht. Zumeist beläuft sich die Forderung auf 289,50 € und soll mittels Lastschrift innerhalb kürzester Zeit ausgeglichen werden.

Dem Mahnschreiben ist eine Kündigung nebst SEPA-Lastschriftmandat beigefügt. Durch Zahlung der 289,50 € könne man sich von dem Vertrag lösen.

Sie können sich nicht an einen telefonischen Vertragsschluss mit dieser „Firma“ erinnern?

Das mag daran liegen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit solch ein Telefonat auch nicht gab. Ebenso wenig wie es die Anwaltskanzlei Schmidt und Kollegen unter der angegebenen Adresse, als auch die Firma EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49 gibt.

Die Rechtsanwaltskammer München warnt vor dem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei und teilt mit, dass die Kanzlei so nicht existiert und die angegebenen Rechtsanwälte nicht bekannt und keine Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München sind.

Daher lautet unsere Empfehlung:

  1. Füllen Sie die beigefügte „Kündigung“ nicht aus. Machen Sie gegenüber der Anwaltskanzlei keinerlei Angaben und begleichen Sie die Forderung nicht bzw. nicht ohne vorhergehende Prüfung.
  2. Grundsätzlich sollten Sie unberechtigten Forderungen widersprechen, da somit keine Berechtigung eines Eintrages bei den Schuldnerverzeichnissen wie der SCHUFA usw. besteht.

Ob ein Schreiben an die Kanzlei Schmidt und Kollegen überhaupt zugestellt werden kann, mag bezweifelt werden. Wir haben bisher festgestellt, dass eine Kontaktaufnahme nicht möglich ist, obgleich eine beA-Pflicht besteht. 

Sollten Sie unsicher sein oder weitere Fragen hierzu haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Wir besprechen gerne mit Ihnen die Details. Nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.

Update (09.04.): Mittlerweile warnen auch immer mehr Polizeipräsidien und weitere Institutionen vor den Schreiben - offenbar gingen diese Schreiben Bundesweit raus. Warum ausgerechnet Sie davon betroffen sind? Das lässt sich derzeit nur spekulieren, aber es könnte einer der größten Datenmissbräuche der aktuellen Zeit sein. 

Update (21.04.): Vereinzelt erreichen uns noch Meldungen, dass die Schreiben erst kürzlich zugegangen sind, somit bereits nach Ablauf der gesetzten Frist. Von einem zweiten Aufforderungsschreiben an denselben Empfänger wurde uns bisher noch nichts berichtet.

Wir werden Sie hier über Updates auf dem Laufenden halten. 

Markus Sebald 

Rechtsanwalt 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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