Mahnung-Schreiben der Riverty Services GmbH (ehem. Paigo GmbH) erhalten? - Wir helfen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Schreiben der Inkassogesellschaft Riverty Services GmbH  erhalten? Was sollten Sie nun tun?!


Haben auch Sie ein Schreiben der Inkassogesellschaft Riverty Services GmbH  erhalten? Wir erklären Ihnen, wie zu reagieren ist und helfen.

Bei diesen Verfahren handelt es sich - zumindest teilweise - auch um Alt-Inkasso-Verfahren, die bisher unter der Firmierung des Inkassounternehmens  Paigo GmbH  betrieben worden sind. Aus welchem Grund ein Wechsel oder eine Umfirmierung erfolgte, erschließt sich uns derzeit nicht. Die Paigo GmbH führt auf Ihrer Homepage zumindest auch folgende Information bezüglich dieser Umstellung aus:

"Paigo" wird Teil von Riverty und tritt von nun an als Riverty Services GmbH auf. Als Riverty Back in Flow arbeiten wir zukünftig daran, Menschen noch umfassender und nachhaltiger dabei zu unterstützen, ihr finanzielles Gleichgewicht zu finden oder zurückzugewinnen."

Haben Sie also bereits Vereinbarungen mit der Paigo GmbH getroffen, so sollen diese auch gegenüber der Riverty Services GmbH bestehen. Dies wäre allerdings zu prüfen!


Hierzu schreibt die Riverty Services GmbH auf ihrer Website:

  "Was bleibt?

Ihr Aktenzeichen bleibt gleich.

Bereits geschlossene Vereinbarungen bleiben natürlich bestehen.

Erteilte SEPA-Mandate sind weiterhin gültig.Für das Online-Portal nutzen Sie wie gewohnt die vorhandenen Zugangsdaten.

Was ändert sich für Sie?

Der Name unseres Unternehmens ändert sich zu Riverty Services GmbH.

Beachten Sie den neuen Namen bitte bei Banküberweisungen.

Bei SEPA-Einzügen steht nun unser neuer Name."


Allgemein gilt für vermeintliche Forderungen und Inkassoverfahren jedweder Art, dass zunächst die behauptete Forderung geprüft, ggf. bestritten und nötigenfalls weitere rechtliche Schritte in die Wege geleitet werden sollten.

Lassen Sie sich also nicht vorschnell von einem Schreiben einer Inkassogesellschaft verunsichern. Es sollten zunächst weitere, nachdem Rechtsdienstleistungsgesetz zustehende Informationen, insbesondere hinsichtlich der vermeintlichen Forderung(en), eingeholt und geprüft werden. Auch wäre unter Umständen eine Auskunft im Sinne des Art. 15 DSGVO in Betracht zu ziehen.

Unter Umständen bieten sich je nach Sachlage noch Möglichkeiten der Zurückweisung und Anfechtung der geltend gemachten Ansprüche bzw. Verträge.


Wir helfen Ihnen!


Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog-Beitrag über die Riverty Services GmbH auf unserer Website:

https://e-commerce-kanzlei.de/inkasso-mahnung-schreiben-der-riverty-services-gmbh-(zuvor-paigo)-erhalten-seri%C3%B6s-oder-betrug.html


Benötigen Sie bei der Aufklärung oder Abwehr dieser Forderungen Hilfe, so melden Sie sich gerne bei uns:

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Wir benötigen für die weitere Beartung zunächst konkrete und spezielle Angaben von Ihnen. Sie erhalten nach Ihrer E-Mail an uns von uns als Antwort per E-Mail unseren Fragebogen.



unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung per E-Mail:

Aufgrund der Komplexität der Einzelfälle, bitten wir Sie, von telefonischen Erstanfragen in diesen Fällen über unser Sekretariat abzusehen. 

Wenn Sie dringenden Beratungsbedarf haben und / oder eine telefonische Beratung (gebührenpflichtig) eines Rechtsanwaltes benötigen, so können Sie hierzu über unser Kontaktformular Hilfe anfordern:

Wichtiger Hinweis: eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung ist in diesen Fällen nur per E-Mail möglich:

Hier geht's direkt zum Kontaktformular (einfach anklicken).


URL zum Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/




Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema