Maklerprovision: Wann entsteht der Zahlungsanspruch?

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Maklerprovision nennt man die Entlohnung für die Dienste eines Immobilienmaklers. Ein Makler erhält in der Regel nur dann eine Vergütung, wenn er erfolgreich den Abschluss eines Vertrags vermittelt hat, sei es ein Grundstückskaufvertrag, ein Unternehmenskaufvertrag oder ein Mietvertrag. In der Praxis wird der Provisionsanspruch allerdings oft angefochten, um die Provisionszahlung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren.

Maklervertrag und Provisionsregelung

Um Anspruch auf eine Maklerprovision zu haben, ist zunächst ein wirksamer Maklervertrag mit einer Provisionsregelung erforderlich. Grundsätzlich können Maklerverträge auch mündlich abgeschlossen werden, jedoch ist es aus Beweisgründen ratsam, den Vertrag schriftlich festzuhalten. Der Makler muss klar und deutlich angeben, dass er eine Provision verlangt sowie deren Höhe. Wenn ein Makler mit allen seinen Kunden vorgefertigte Standard-Verträge verwendet, unterliegen diese in den meisten Fällen den Bestimmungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht), was eine sorgfältige Prüfung der Vertragsklauseln erforderlich macht.

Entstehung des Provisionsanspruchs

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat der Makler nur dann Anspruch auf Provision, wenn der beabsichtigte Hauptvertrag, beispielsweise ein Kauf- oder Mietvertrag, zwischen den Parteien gültig zustande kommt. Der Provisionsanspruch erlischt, wenn der Hauptvertrag angefochten wird, etwa aufgrund arglistiger Täuschung. Denn die Maklertätigkeit muss kausal zum Vertragsabschluss beigetragen haben.

Reservierungsgebühren und deren Risiken

Häufig werden Vereinbarungen getroffen, bei denen der Makler sich verpflichtet, ein Objekt ohne Vorbehalt für einen Kunden zu reservieren. Solche Reservierungsgebühren sollen bei Abschluss des Hauptvertrags auf die Maklerprovision angerechnet werden. Dennoch tragen sie das Risiko, als erfolgsunabhängige Provision betrachtet zu werden, was die Vereinbarung unwirksam machen könnte.

Höhe der Provision

Die Höhe und Berechnung der Maklerprovision sollten im Maklervertrag ausdrücklich festgelegt sein. Ohne eine solche Vereinbarung greift die gesetzliche Regelung, die die Maklerprovision als "stillschweigend vereinbart" ansieht, wenn die erbrachte Leistung des Maklers nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Die Höhe kann dann durch ergänzende Vertragsauslegung und unter Berücksichtigung regionaler Handelsbräuche ermittelt werden.

Streit um die Provision

Bei Streitigkeiten um den Provisionsanspruch des Maklers spielen auch oft Beweisfragen eine zentrale Rolle. Der Makler muss die Voraussetzungen für seinen Provisionsanspruch, wie den Maklervertrag und den Kausalzusammenhang mit dem Vertragsschluss, beweisen.

Provisionssicherung

Um seinen Provisionsanspruch abzusichern, kann der Makler rechtssichere Vereinbarungen treffen, wie beispielsweise die Beurkundung des Provisionsanspruchs oder die Abgabe eines "abstrakten Provisionsversprechens". Es ist außerdem wichtig, die gesetzlichen Informationspflichten, wie den Hinweis auf Verbraucherwiderrufsrechte, zu beachten, um den Verlust des Provisionsanspruchs zu vermeiden.

Steuerliche Absetzbarkeit der Maklerprovision

Gewerbliche und freiberufliche Kunden können die Maklerprovision als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Arbeitnehmer können die Provision von der Einkommensteuer absetzen, wenn sie berufsbedingt einen Makler für die Suche nach einer Wohnung im neuen Arbeitsort nutzen.

Anwaltliche Unterstützung bei Maklerprovision

In Streitfällen oder bei substantiellen Geldbeträgen ist anwaltliche Beratung und Vertretung sowohl für Makler als auch für Auftraggeber ratsam. Rechtsanwälte sollten die Branchengepflogenheiten und aktuelle Rechtsprechung kennen, um Risiken angemessen zu bewerten. Gerichtliche Auseinandersetzungen drehen sich oft um den Vorwurf grob pflichtwidrigen Handelns des Maklers.

Benötigen Sie rechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer Maklerprovision, stehen Ihnen die Anwälte von ROSE & PARTNER, insbesondere unsere Spezialisten für Immobilienrecht, grundsätzlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/immobilienrecht/maklerrecht/maklerprovision-kanzlei-fuer-maklerrecht-rp.html


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