Marken- und Designrechte – ein Vergleich

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Den Namen Ihres Unternehmens, Ihr Logo oder unter Umständen eine neue, bildliche Kreation eines Designs gegen unmittelbare Wettbewerber vernünftig zu schützen, bietet sich die Eintragung eines Marken- bzw. Designrechts an.

Bezüglich des Schutzumfanges sind Sie gehalten, Ihre Unternehmensbereiche in einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aufzuführen. Dabei dürfen Sie visionär vorgehen, d. h. auch zukünftig, konkret geplante Tätigkeitsbereiche direkt mit einbeziehen.

Zudem müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihre Marke oder Ihr Design lediglich in Deutschland, oder bereits in der EU oder sogar international anmelden wollen. Hier gibt es unterschiedliche Behördenzuständigkeiten, nämlich das Deutsche Patent- und Markenamt für Deutschland, die EUIPO für Europa und die WIPO für internationale Anmeldungen.

Beachten Sie, dass die Schutzdauer von Marken- und Designrechten unterschiedlich ist. Während ein Markenrecht zunächst für die Dauer von 10 Jahren besteht und danach jeweils in 10- Jahres-Schritten in unbegrenzter Anzahl verlängert werden kann, beträgt die Schutzdauer eines Design-Rechts zunächst lediglich 5 Jahre und kann danach 4x um jeweils weitere 5 Jahre verlängert werden, sodass die Schutzdauer insgesamt auf 25 Jahre begrenzt ist.

Zudem werden Sie vom zuständigen Amt zur Entrichtung der Verlängerungsgebühr aufgefordert, allerdings erfolgen diese Aufforderungen nur einmalig und wenn Sie diesbezügliche Zahlungsfristen versäumen, wird Ihr Recht automatisch gelöscht. Die Wiedereinsetzung des Rechtes zu erwirken ist dann ein beschwerlicher Weg mit wenig Erfolgsaussichten.

Zudem prüfen die zuständigen Ämter mehr und mehr sehr restriktiv, will heißen, dass bereits Marken, die unzureichend von bereits bestehenden Rechten abgegrenzt sind, bzw. Begriffe beinhalten, die einem Freihalteschutz unterliegen (Worte des allgemeinen Sprachgebrauchs), nicht eingetragen werden. Auch beim Design ist darauf zu achten, dass dieses neu ist.

Es empfiehlt sich daher, sich auf dem Weg zum Marken- bzw. Designschutz von einem diesbezüglich erfahrenen Rechtsanwalt begleiten zu lassen, der Ihnen im Anmeldeverfahren und in der Bestimmung Ihrer Waren- und Dienstleistungsklassen wertvolle Unterstützung geben kann.

Falls Sie Interesse haben an einer unserer vielen Veranstaltungen teilzunehmen, dann schauen Sie doch gerne mal auf unserer Website vorbei. Wir freuen uns über jede neue Anmeldung!

Zu den Veranstaltungen.

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