Markenabmahnung durch die Kanzlei Lubberger Lehment für Coty Beauty Germany GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit



Achtung! Markenabmahnung von Coty Beauty Germany GmbH erhalten?

Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Coty Beauty Germany GmbH wegen Markenrechtsverletzung oder Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erhalten?

Lassen Sie sich beraten! 

In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie bei einer Abmahnung von Coty Beauty Germany GmbH beachten müssen und warum „einfach unterzeichnen“ am Ende sehr teuer werden kann.

Wer ist Coty Beauty Germany GmbH?

Coty Beauty Germany GmbH ist Teil des Coty-Konzerns, einem bekannten Unternehmen für Parfums und Kosmetikprodukte. Zu den bekannten Marken des Konzerns gehören unter anderem Hugo Boss, Chloé, Calvin Klein, Burberry, Gucci und Roberto Cavalli.

Was wirft Coty Beauty Germany GmbH dem Abgemahnten vor?

Coty Beauty Germany GmbH wirft dem Abgemahnten in der Regel vor, die Markenrechte des Unternehmens verletzt zu haben. Dies kann zum Beispiel durch die Verwendung von geschützten Markenbezeichnungen oder Logos auf nicht lizenzierten Produkten geschehen. Auch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sind oft Gegenstand der Abmahnungen. 

In einem aktuellen Fall hat es meine Mandantschaft aufgrund der Nutzung einer sog. Parfumvergleichsliste für Duftzwillinge getroffen, welche beim Verkauf von Parfums von Chogan eingesetzt wurde. Die Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung kann schnell dazu führen, dass es für Betroffene in der Zukunft sehr teuer wird, erneut Parfums zu verkaufen, obwohl gar keine Marken mehr genannt werden.

Welche Ansprüche macht Coty Beauty Germany GmbH geltend?

Coty Beauty Beauty Germany GmbH fordert vom Abgemahnten in der Regel:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Damit verpflichtet sich der Abgemahnte, die beanstandete Handlung in Zukunft zu unterlassen.
  • Auskunft: Der Abgemahnte muss Coty Beauty Germany GmbH Auskunft über die beanstandeten Produkte und Umsätze erteilen.
  • Schadensersatz: Coty Beauty Germany GmbH kann vom Abgemahnten Schadensersatz verlangen.
  • Kostenerstattung: Der Abgemahnte muss die Kosten der Abmahnung durch die Kanzlei Lubberger Lehment tragen.

Was sollte der Abgemahnte tun?

Wichtig! Es handelt sich weder um Fakes noch um Abzocke! Die Abmahnung muss vielmehr genau geprüft werden. Es droht eine empfindliche Vertragsstrafe oder ein teures Gerichtsverfahren. 

Empfehlung:

  • Kontaktieren Sie mich umgehend. Die Fristen sind oft leider sehr kurz.  
  • Auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne Prüfung unterschreiben. Die Unterlassungserklärung hat weitreichende Folgen und sollte daher nur mit einem Anwalt besprochen werden. Es drohen Vertragsstrafen!
  • Geben Sie Erklärung am besten immer über eine Rechtsanwältin ab.
Foto(s): AKR

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz

Beiträge zum Thema