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Markenrechtliche Abmahnung BluePort Legal für HSV Fussball AG

  • 2 Minuten Lesezeit

Erneut vertrete ich einen Mandanten gegen Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal aus Hamburg im Auftrage der HSV Fussball AG.

Der Vorwurf ist nicht neu. Wie bereits mehrfach aus anderen Abmahnfällen berichtet, rügt die Abmahnerin die Verletzung ihrer Markenrechte.

Die Wortmarke „HSV“ wie das Vereinslogo ist beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen.

Dem Adressaten der Abmahnung wird die Verletzung der Markenrechte im Zuge einer Verkaufsanzeige unter Kleinanzeigen vorgeworfen. Dort soll sowohl das Zeichen als auch das Vereinslogo zur Bewerbung benutzt worden sein.

Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftserteilung
  • Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.002,41 €

Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem.

Auskunft?

Die Auskunft dient dem Zweck einen meist nicht unerheblichen Schadensersatz vorzubereiten. An dieser Stelle ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Auskunftserteilung bereits durch einen fachkundigen Rechtsanwalt begleitet wird.

Abmahnung berechtigt?

Sofern wie in diesen Fällen private Internetangebote gerügt werden, ist zunächst die Frage zu klären, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Sofern das private Maß nicht überschritten ist und das Handeln noch als privat eingestuft werden kann, wäre eine solche Abmahnung nicht berechtigt.

In den Fällen, in denen ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt, stellen sich dann weitere Prüfungspunkte, die ggfs. Anlass für eine Zurückweisung der Abmahnung bieten können. Eine Markenrechtsverletzung setzt u.a. ebenfalls voraus, dass eine markenmäßige Benutzung erfolgt ist.

Gerne prüfe ich eine solche Abmahnung für Sie.


Tipps vom Fachanwalt:


  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
  • Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:

Ich vertrete seit über 10 Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.

DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Nutzen Sie mein Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung und senden mir die erhaltene Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de.


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