Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal im Auftrag des HSV Fußball AG

  • 3 Minuten Lesezeit

Einer unserer Mandanten legte uns kürzlich eine Abmahnung des Bundesligazweitligisten HSV Hamburg vor, in dem es um den Vorwurf einer angeblichen Markenrechtsverletzung geht. Konkret soll unser Mandant über einen Online-Shop ein T-Shirt zum Kauf angeboten haben und hierbei die Bezeichnung „HSV“ verwendet haben, obwohl es sich nicht um ein offizielles Merchandising-Produkt des HSV gehandelt habe.

Die Bezeichnung „HSV“ und das Rauten-Logo sind beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 1014052 bzw. 30613598 als Wort- und Bildmarke geschützt. Aufgrund der angeblich nicht lizensierten Verwendung der geschützten Marke „HSV“ innerhalb des Produktangebotes unseres Mandanten wird daher nun die vorliegende markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Gemäß §§ 14, 15 MarkenG macht die Anwaltskanzlei von Appen Jens Legal Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich auf insgesamt 1.531,90 € und stellen Rechtsanwaltskosten für die Beauftragung der gegnerischen Anwaltskanzlei dar. Aufgrund des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs wurde der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, in der für jeden Fall eines Verstoßes – das heißt jede erneute Verwendung – eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € vorgesehen ist.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Das Schreiben ist eine klassische markenrechtliche Abmahnung. Wegen eines vermeintlichen markenrechtlichen Verstoßes wird die Unterlassung und Kostenerstattung angemahnt. Ob in einem Einzelfall jedoch die geltend gemachten Ansprüche bestehen, kann pauschal nicht gesagt werden. Vielmehr ist eine anwaltliche Überprüfung der gesamten Sachlage erforderlich.

  • Woher stammt bspw. die gerügte Ware?
  • Wurde sie nicht doch durch den Markenrechtsinhaber in den Verkehr gebracht?
  • Ist die Marke wirksam eingetragen?
  • Bestehen Bedenken hinsichtlich der Schutzfähigkeit der Marke?

Dies sind nur einige Fragen, die ein auf das Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nach Erhalt einer Abmahnung für Sie unbedingt prüfen sollte. Sollte hierbei das Ergebnis herauskommen, dass tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, so kann unter Umständen eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die kein Schuldeingeständnis darstellt. Des Weiteren bedürfen die geforderten Kosten der anwaltlichen Überprüfung hinsichtlich ihrer Berechtigung und Höhe.

Wenn Sie daher ebenfalls eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie bitte nicht, unsere Fachanwaltskanzlei zu kontaktieren. Wir bieten Neumandanten eine kostenfreie Ersteinschätzung. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu. Unsere Fachanwälte überprüfen Ihren Fall und rufen Sie gerne kostenlos zurück. Im Rahmen dieses Telefonats nennen wir Ihnen gerne auch einen transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Ihre Verteidigung gerne übernehmen.

Beachten Sie bitte die folgenden Grundregeln bei Erhalt einer Abmahnung:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema