Markenrechtliche Abmahnung der LHR Rechtsanwälte im Auftrag der Time Gate GmbH für die Marke „SAM“

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Es gab eine markenrechtliche Abmahnung der Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR) Rechtsanwälte aus Köln im Auftrag der Time Gate GmbH wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke „SAM“. 

Der der Abmahnung zugrunde liegende Vorwurf lautet, der Betroffene habe Textilien auf der Onlineplattform „Amazon“ zum Verkauf angeboten und dabei die Bezeichnung wie „SAM“ verwendet, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Lizenz zur Nutzung der Marke gewesen zu sein. Durch die Verwendung dieser Bezeichnung besteht eine Verwechslungsgefahr beim Käufer, welcher annehmen könnte, es handele sich um Produkte der von der Time Gate GmbH geschützten Marke „SAM“.

Die LHR Rechtsanwälte fordern aufgrund des vermeintlichen Verstoßes gegen Markenrechte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Ersatz etwaiger Schadens- oder Rechtsanwaltskosten wird dagegen nicht geltend gemacht. Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der LHR Rechtsanwälte betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleichkommen, durch welches Sie die Markenrechtsverletzung eingestehen. Sie verpflichten sich damit zur Zahlung einer Vertragsstrafe für die Dauer von 30 Jahren und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten. Eine solche vertragliche Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht selbst verübt haben. 

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir telefonisch, per Fax oder per E-Mail in Verbindung setzen.


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