Marken& Designs anmelden mit EU Förderung!

  • 2 Minuten Lesezeit

Beantragen Sie Gutscheine und beauftragen Sie uns als spezialisierte Kanzlei für Ihren z. B. Marken- und Designschutz. Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen hilft, ihre Marken Patente und Designs zu schützen.

Was wird gefördert?

Die EU gibt Gutscheine aus, mit denen die Gebühren für ausgewählte Aktivitäten im Bereich gewerbliche Schutzrechte, (teilweise) abgedeckt werden können. 

Im Einzelnen:

  1. Z.B. Markenrecherche: Auf diese Weise können Sie feststellen, ob jemand mit einer jüngeren Marke oder einem nicht eingetragenen Produkt gegen Ihre Rechte aus der Markenanmeldung verstößt. Hier gibt es eine Erstattung von 90 % der Kosten für Markenrecherchen (IP Scan), maximal jedoch 1.350 Euro Kostenerstattung, unabhängig von der Art des Schutzrechts.
  2. Z.B. Marken- und Designanmeldung (IP): Erstattung von 75 % der Marken- und Designanmeldungsgebühren auf EU-Ebene, nationaler und regionaler Ebene, 50 % Erstattung der Marken- und Geschmacksmustergebühren außerhalb der EU, maximal 1.000 Euro Kostenerstattung

Wie lange kann ich die Förderung beantragen?

"Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." Seien Sie schnell!  Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.

Wer kann Anträge stellen?

Der Antrag kann von einem Inhaber, einem Angestellten oder einem in seinem Namen handelnden bevollmächtigten externen Vertreter gestellt werden. Die Erstattung wird stets direkt auf Ihr Unternehmens-Bankkonto überwiesen.

Wie geht es, die Förderung zu beantragen?


  1. Unter https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund registrieren.
  2. Beantragen Sie online Gutscheine (Wartezeit laut EUIPO max. 15 Tage)
  3. Auftrag an spezialisierte Kanzlei, z. B. an uns: marken@europajurist-schenk.com (Ansprechpartner: Frau Sabine Schenk, Fachanwältin für gewerblichen Rechtschutz, umfasst Marken- , Patent- und Designrecht)
  4. Erstattungsformular online Ausfüllen und Gutschein für z.B. Markenanmeldung, Designanmeldung, Markenrecherche  aktivieren
  5. Kostenerstattung innerhalb von vier Wochen erhalten.

Wie lange sind die Gutscheine gültig?

Gutscheine sind ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Finanzhilfe erhalten, zwei Monate gültig. Die Gültigkeitsdauer für z.B. Markenanmeldung, Designanmeldung, Markenrecherche kann um weitere 2 Monate verlängert werden. 

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Sie erreichen dieses über untenstehenden Link des Portals des Amts für geistiges Eigentum der Europäischen (EUIPO) Union:

Zum EUIPO-Antragsportal


Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung:


Ihre Ansprechpartnerin:


Sabine Schenk, Rechtsanwältin

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs-, Medien-, Patentrecht)

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV), geprüfte IT-Sicherheitsbeauftragte und Gutachterin für Datenschutz- und Sicherheit (Modal)


Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Internet: europajurist-schenk.com

Unser eLearning DSGVO und IT-Sicherheit: emitarbeiterschulung.de


Email: marken@europajurist-schenk.com


Sitz:

Auf der Wies 18

87727 Babenhausen

Tel.: 08333 / 9269360                                            

Fax: 08333 / 9269361


  

Zweigstelle:

Nymphenburgerstr. 121

80636 München

Tel.: 089 / 21543877



Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.

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Foto(s): Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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