Marketing Terminal GmbH: Eröffnung des Insolvenzverfahrens – Geschädigte sollten Forderungen anmelden

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Widerruf kann erfolgreich auch nach Fristablauf geltend gemacht werden – Was tun?

Mit Beschluss vom 10.02.2015 (II ZR 163/14) hat der Bundesgerichtshof die Widerrufsbelehrung der Garbe Logimac AG (nunmehr Logis Fonds I) für fehlerhaft angesehen und mitgeteilt, die entsprechende Rechtsansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts in diesem Punkte zu teilen. Damit dürfte einer Vielzahl der geschädigten Garbe Logimac-Anleger ein Widerrufsrecht zustehen, welches zu einer Auszahlung von Teilen der Einlage führen kann.

Was lange währt, wird gut: Widerruf – Frist – Belehrung

Aktuell ging es in dem Rechtsstreit um die Frage, ob ein Anleger der Garbe Logimac AG, der in einer Haustürsituation zu dem Beitritt bewegt wurde, auch fünf Jahre nach dem Beitritt noch einen Widerruf seiner Beitrittserklärung erklären konnte. Die Widerrufsbelehrung selbst sah eine Frist hierfür von nur zwei Wochen vor.

„Es ist bereits seit Langem in der Rechtsprechung anerkannt, dass die 2-Wochen-Frist nur dann gilt, wenn die Widerrufsbelehrung auch ordnungsgemäß im Sinne des Gesetzes ist. Unsere Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte hat bereits bezüglich einer Beteiligung an der ALAG Automobil AG & Co. KG höchstrichterlich feststellen lassen, dass die dortige Belehrung fehlerhaft ist. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof auch bezüglich der Garbe Logimac auf dieses Urteil zurückgegriffen und festgestellt, die Belehrung der Garbe Logimac AG sei ebenfalls falsch. Erschwerend hinzu kam, dass auch noch besondere Hinweise über Fernabsatzgeschäfte in der Widerrufsbelehrung enthalten waren. Dies wurde der Garbe Logimac letztlich zum Verhängnis in dem Verfahren“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, dessen Kanzlei eine Vielzahl von Anlegern gegen die Garbe Logimac AG vertritt.

Welche Chancen haben betroffene Anleger durch die BGH Entscheidung in Bezug auf ihre Einlage?

Der erfahrene Jurist weist darauf hin, dass der Widerruf anders als bei einem normalen Kaufvertrag, etwa einem Internetkauf, hier nur eine Rückabwicklung nach den sogenannten Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft ermöglicht. Vereinfacht gesagt kann der Anleger von der Fondgesellschaft nach dem Widerruf nur das herausverlangen, was diese aus dem Geld gemacht hat. Infolge der hohen Verlustzuweisungen an die Anleger in den Anfangsjahren der Fondgesellschaften dürfte dies regelmäßig deutlich weniger als die bisher gezahlte Einlage sein.

„In vielen Fällen ratierlich besparter Anlagen, bei den Rothman-Fonds sogenannte Sprint-Beteiligungen, ist jedoch im Zeitpunkt des Widerrufes noch ein relativ hoher Positivsaldo auf den Kapitalkonten zu erkennen. Das heißt für den betroffenen Anleger konkret, dass dieser im besten Falle durch einen Widerruf herausverlangt werden kann. Viele unserer Mandanten konnten von dieser Rechtsprechung bereits profitieren“, teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit.

Der Rechtsanwalt rät betroffenen Garbe Logimac AG-Anlegern, ihre Beteiligungsverträge von einem erfahrenen Juristen und Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht durchleuchten zu lassen, um eventuelle individuelle Ansprüche rechtzeitig geltend machen zu können. Röhlke Rechtsanwälte begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs und erfahren dadurch, dass durch ihr Tätigwerden eine Stärkung der Anlegerrechte erzielt wird.

V.i.S.d.P.:

Christian- H. Röhlke
Rechtsanwalt



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