MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2 | Schadensersatz | Liquidation | Verjährung

  • 1 Minuten Lesezeit

Wer in den MCE Erste Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2 Geld investiert hat, stieg bereits bei der Talfahrt der Publikumspersonengesellschaften in das sinkende Schiff ein.

Das Scheitern des Fondskonzepts steht bereits seit einem Jahr fest. Wiederholt wurden wurden Anleger aufgefordert weitere Gelder in den maroden Fonds einzuzahlen oder vormals erhaltene Ausschüttungen zurück zu erstatten.

Kapitalverlust | Renditeausfall | Totalverlust

Der MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2 ist eine Beteiligungsform in Gestalt einer Publikumspersonengesellschaft die Anlegergelder durch Netzwerk von Anlageberatern und Banken eingeworben hat um damit bereits in Schieflage befindliche Beteiligungen, deren Eigner diese auf dem nicht regulierten Zweitmarkt wieder abstoßen wollten au zu kaufen. Eine Art von Kapitalanlagerecycling.

Schiffsfonds | Anlageberatung | Schadensersatz | fehlerhafte Beratung und Aufklärung

Der eindeutige und fatale Schwerpunkt der Anlagestrategie des Fonds lag auf den seit mittlerweile fast 12 Jahren brach liegenden Schiffsfonds. Weder waren die Anleger in den uns vorliegenden Fällen über die typischen Risiken dieser Beteiligungsform als Mitunternehmer noch über die Situation auf dem Schiffsfondsmarkt zutreffend informiert worden. Auch das Vergütungsmodell welches den Vertrieb dieses Fonds für Banken und Anlageberater so attraktiv gemacht hat, wurde den Anlegern verschwiegen.

Verjährung | Beraterhaftung | Schadensersatz

Für viele Anleger die Ende 2008 oder zu Beginn 2009 die Beteiligung erworben haben droht wegen der 10-jährigen kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist der Verlust möglicher etwaiger Ansprüche gegen Banken, Anlageberater oder Vermittler. 

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Christian Fiehl, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht von der Kanzlei Mayer aus Fürth in der Metropolregion Nürnberg für eine persönliche Beratung unverbindlich zur Verfügung.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Fiehl

Beiträge zum Thema