Medienrecht | Warner Bros. Entertainment GmbH | Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Abmahnung

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I. Zu den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, in welchen diese angibt, im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abzumahnen. Mit der jeweiligen Abmahnung wird dem Angeschriebenen vorgeworfen, das Urheberrecht verletzt zu haben. Folgende Werke wurden nach den uns vorliegenden Abmahnungen abgemahnt: 

  • „Ein ganzes halbes Jahr“ (Film)
  • „Gotham – Azreal“ (TV-Folge lang)
  • „Supernatural – The Chitters“ (TV-Folge lang)

II. Wer eine unter Umständen modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) abgegeben hat, stellt sich oft anschließend die Frage, ob man sich später wieder davon befreien kann

Theoretisch gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man eine Unterlassungserklärung später wegbekommen oder unwirksam machen kann. Die Gerichte haben dies aber leider bislang nur in wenigen Ausnahmefällen bejaht. Insoweit sollte besonders vorsichtig mit derartigen Erklärungen umgegangen werden.

Erstens wäre die Beseitigung einer Unterlassungserklärung durch Kündigung aus besonderem Grund (§ 314 BGB) eventuell möglich. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Altunterwerfung-I-Urteil angenommen (BGH, Urteil vom 26.09.1996, Az.: I ZR 265/95, Altunterwerfung I). In diesem Fall war die sogenannte Sachbefugnis des Gläubigers nach der Abgabe der Unterlassungserklärung durch Gesetzesänderung fortgefallen. Der Gläubiger hätte daher nach der dann geltenden Gesetzeslage eine solche Unterlassungserklärung oder Unterwerfung gar nicht mehr verlangen können. Es könnte möglich sein, eine Unterlassungserklärung zu kündigen, wenn sogar das zugrunde liegende gesetzliche Verbot im Nachhinein durch eine Änderung im Gesetz aufgehoben würde. Problematisch wäre in beiden Fällen vor allem die Frist – also bis wann nach der Änderung eine solche Kündigung noch wirksam wäre. Zu überlegen wäre außerdem, wann man die Kündigung aus besonderem Grund auch bei einer (wesentlichen?) Änderung der Rechtsprechung oder in weiteren Fällen anwenden könnte. Lesen Sie dazu mehr auf unserer Homepage.

III. Strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt?

Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie möglicherweise sehr viele Jahre binden und für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie auch Kostenfolgen nach sich ziehen. Beachten Sie hier, dass es weniger belastende Verteidigungsstrategien gibt als eine modifizierte Unterlassungserklärung. Hierzu finden Sie mehr unter www.aid24.de/abmahnung.

IV. Hilfe gewünscht? Rufen Sie an!

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