Mehrere Finanzdienstleister (Facto, Motion8) zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen insolvent

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Die Rückabwicklung von Lebensversicherungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ist für viele Verbraucher eine sehr lukrative Möglichkeit, aus einer schlecht laufenden Lebensversicherung nachträglich noch eine gute Geldanlage zu machen. 

Verschiedene Anwaltskanzleien, darunter das anwaltsbüro47, haben sich bereits früh auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisiert. Mandanten mit Rechtsschutzversicherung können hier ohne eigenes Kostenrisiko Ihre Ansprüche durch erfahrene Spezialisten geltend machen lassen und erheblich profitieren.

Dienstleister witterten das große Geschäft

Etwa seit 2016 sind verschiedene Unternehmen auf das Thema aufmerksam geworden und meinten, mit der Rückabwicklung von Lebensversicherungen das große Geschäft machen zu können.

Der größte Player war dabei die Facto Financial Services AG (München). Im Gegensatz zur direkten Beauftragung eines Rechtsanwalts verlangten diese Unternehmen zusätzlich ein sog. „Erfolgshonorar“ – teilweise in Höhe von bis zu 45 % des Ergebnisses – ohne dabei aber am Risiko beteiligt zu sein.

Welche Gegenleistung für dieses üppige Honorar erbracht wurde, war für uns nicht ersichtlich. Jedenfalls Anfangs beschränkte sich die Tätigkeit dieser Dienstleister darauf, Verträge „einzusammeln“ und die Kunden dann an Rechtsanwälte zu vermitteln.

Später kamen teilweise Geschäftsmodelle dazu, bei denen widerrufbare Lebensversicherungen gegen Zahlung einer Pauschale abgekauft wurden.

Unternehmen wie die Facto Financial Services AG (Facto) versuchten, mit zahlreichen Vertriebspartner und einem enormen technischen Aufwand, so viele Lebensversicherungsverträge wie möglich einzusammeln. Viele Makler und Vermittler haben mit diesen Dienstleistern kooperiert und ihre Kunden dorthin vermittelt – nicht zuletzt wegen sehr positiver Provisionsversprechen.

Auch die Motion8 Consulting GmbH aus Berlin hat versucht, Lebensversicherungskunden zu gewinnen und an der Rückabwicklung zu partizipieren.

Sowohl Facto als auch Motion8 sind mit ihren Geschäftsmodellen nun gescheitert.

Facto hat am 27.07.2018 Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt, Motion8 hat nach verschiedenen Berichten von Geschäftspartnern in den letzten Tagen ebenfalls Insolvenz beantragt.

Von diesen Insolvenzen dürften zehntausende von Versicherungsnehmern betroffen sein.

Was wir empfehlen

Allen Betroffenen empfehlen wir zunächst, Ruhe zu bewahren und abzuwarten, welche Maßnahmen als nächstes bei den insolventen Gesellschaften getroffen werden. 

Erst dann, wenn Sie tatsächlich den Eindruck haben, dass Ihre Interessen künftig nicht mehr optimal vertreten werden, sollten Sie überlegen, ob Sie das Vertragsverhältnis mit Facto oder Motion8 kündigen. Eine Insolvenz bietet grundsätzlich die Möglichkeit für eine außerordentliche Kündigung.

Vor einer Kündigung sollten Sie allerdings prüfen, welche Vertrags- bzw. Auftragsverhältnisse noch bestehen, die vielleicht von der Insolvenz nicht direkt betroffen sind.

Bei Facto wissen wir etwa, dass Abtretungen von Ansprüchen aus den Lebensversicherungen an andere Gesellschaften als die jetzt insolvente Facto Financial Services AG erfolgt sind.

Außerdem sind womöglich gesonderte Beauftragungen von Rechtsanwälten und Gutachtern erfolgt.

Vor einer Kündigung sollte also geprüft werden, wie ein Wechsel genau durchgeführt werden kann.

Wir werden versuchen, hierzu auf anwalt.de oder auf unserer Website konkrete Hinweise zu geben.

Aufwand von Rückabwicklungsfällen unterschätzt 

Die Insolvenzen von Facto und Motion8 bestätigen letztlich unsere Einschätzung, dass die Rückabwicklung von Lebensversicherungen kein Thema ist, das sich zu einer weitgehend automatisierten Bearbeitung eignet. Wir sind seit 2015 mit drei Rechtsanwälten auf Rückabwicklungen spezialisiert, haben mehr als 1000 Widerrufsbelehrungen geprüft und hunderte von Auseinandersetzungen mit Versicherungen geführt. Auf Grundlage dieser Erfahrungen haben wir es bislang immer abgelehnt, in das „Massengeschäft“ einzusteigen, wie es z. B. Facto betrieben hat.

Wir sind überzeugt davon, dass die Versicherer niemals pauschale Vereinbarungen mit solchen Dienstleistern über Entschädigungen oder Rückabwicklungsbeträge abschließen werden. Das bedeutet, dass jeder einzelne Vertrag individuell geprüft, berechnet und unter Berücksichtigung der ganz individuellen Umstände des Einzelfalls verhandelt werden muss. Zu Viele Faktoren spielen bei der Berechnung und Bewertung eine Rolle, die sehr differenziert im Lichte der aktuellen Rechtsprechung gewichtet werden müssen, um für die Mandanten das optimale Ergebnis zu erzielen.

Unser Eindruck ist der, dass Unternehmen wie Facto darauf spekuliert haben, mit den Versicherern Pauschalvereinbarungen abschließen zu können, wenn sie erst einmal genügen Verträge eingesammelt haben. Wie es aussieht, hat das nicht funktioniert.

Fazit

Die rechtliche Prüfung der Widerrufsbelehrung bei Lebensversicherungen und die Durchsetzung der Rückabwicklungsansprüche erfordern erhebliches Spezialwissen. Soweit sie eine Rechtsschutzversicherung haben, empfehlen wir die direkte Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts. Die Deckung durch die RSV ist fast immer gegeben, wenn die RSV nicht erst kürzlich abgeschlossen wurde.

Zahlreiche Anwaltskanzleien, auch wir, bieten Informationsportale (z. B. lebensversicherung-rückabwicklung.de) und die Möglichkeit, Verträge direkt elektronisch zu übermitteln und kostenlos prüfen zu lassen.

Auch Versicherungsmakler bieten ihren Kunden inzwischen immer öfter an, die Prüfung durch einen Anwalt zu organisieren und ggf. die Abwicklung zu begleiten – meist gegen eine angemessene Erfolgsbeteiligung.

Nach wie vor ist die Rückabwicklung eine Möglichkeit, mit der Sie ohne jedes Risiko oftmals tausende Euro zusätzlich erhalten, auch (und gerade) wenn die Versicherung bereits vor Jahren gekündigt und ausbezahlt worden ist.

Die Rückabwicklung von Lebensversicherungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ist für viele Verbraucher eine sehr lukrative Möglichkeit, aus einer schlecht laufenden Lebensversicherung nachträglich noch eine gute Geldanlage zu machen. 

Verschiedene Anwaltskanzleien, darunter das anwaltsbüro47, haben sich bereits früh auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisiert. Mandanten mit Rechtsschutzversicherung können hier ohne eigenes Kostenrisiko Ihre Ansprüche durch erfahrene Spezialisten geltend machen lassen.

Ansprechpartner

Bei Fragen zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen stehen Ihnen im anwaltsbüro47 die Rechtsanwälte Alexander Meyer, Adam Cofala und Michael Vogl zur Verfügung



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