MehrWert 24 eG ist insolvent – betroffene Anleger müssen aktiv werden

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Die MehrWert 24 eG hat einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Dortmund eingereicht. Das ist eine schlimme Nachricht für zahlreiche Anleger. Denn die Genossenschaft hatte Anlegergelder im hohen Volumen eingesammelt.

Die dahinterstehenden Investoren sind nun mit dem Horrorszenario des Totalverlustes ihrer Anlage konfrontiert.

Wie kam es zur Insolvenz?

Von Anlegern der MehrWert 24 eG wurden schon seit einiger Zeit Gerichtsverfahren gegen die Genossenschaft geführt. Es ging dabei um die grundsätzliche Struktur der Anlage und um die Forderung, das investierte Geld zurückzuerstatten. Nach dem Klageerfolg eines Anlegers beim Landgericht Essen wegen einer verhältnismäßig geringen Forderung hat das Oberlandesgericht Hamm diese Entscheidung bestätigt. Da wegen des geringen Streitwertes das Verfahren nicht vor den Bundesgerichtshof gebracht werden konnte, ist das Urteil rechtskräftig und die MehrWert24 eG muss in diesem Fall das angelegte Geld zurückzahlen. Wegen der Grundsätzlichkeit des Urteils befürchtet der Genossenschaftsvorstand nun eine „Klagewelle“ bzw. mit zahlreichen Rückforderungen anderer Anleger konfrontiert zu sein. Daher kommt der Insolvenzantrag.

Was können und sollten Anleger nun tun?

In jedem Fall muss die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Dies ist der einzige Weg, um von den bei der MehrWert 24 eG vorhandenen Geldern etwas zu bekommen. Der Gesetzgeber hat im Falle einer Insolvenz die Anspruchsverfolgung darauf beschränkt, die Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden zu können. Genau das muss jetzt getan werden.

Darüber hinaus stellt sich in so einer Situation immer die Frage, ob nicht insolvente Anspruchsgegner zur Verfügung stehen. Denn über ein Insolvenzverfahren wird in aller Regel nicht das gesamte verlorene Geld zurück erhalten werden. Es wird „nur“ eine Insolvenzquote ausgezahlt. Dabei wird das bei der insolventen Gesellschaft noch vorhandene Geld unter den vorhandenen Gläubigern aufgeteilt. Am Ende entsteht so eine prozentuale Insolvenzquote. Eine Differenz zwischen dieser Insolvenzquote und dem angemeldeten Betrag muss nun anders eingefordert werden.

Möglich im Fall der MehrWert 24 eG sind als Anspruchsgegner neben den handelnden Personen wie den Vorständen des Unternehmens auch gegebenenfalls Wirtschaftsprüfer und als Sonderfall des Genossenschaftsrechts, der Prüfverband. Dessen Aufgabe ist es, auf gewisse Unregelmäßigkeit bei der Genossenschaft zu achten. Ob in diesem Fall Fehler passiert sind, muss noch zu prüfen sein. In jedem Fall stehen einige potenzielle Anspruchsgegner zur Verfügung, die auch mit einer Versicherung ausgestattet sind und so für betroffene Anleger grundsätzlich zahlungsfähige Haftungsziele darstellen.

Für die Forderungsanmeldung laufen momentan noch keine Fristen. Diese werden vom Insolvenzgericht kommuniziert. Dies ist momentan wohl noch nicht geschehen. Für die Geltendmachung der Ansprüche gegen andere ggf. Beteiligte gilt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Ende des 3. Jahres, in diesem Fall ist es also bis zum Ende des Jahres 2024.

Betroffene Anleger können sich für ein kostenloses Erstberatungsgespräch an die Kanzlei Bergdolt wenden. Wir beobachten die Lage genau und halten Sie über laufende Fristen auf dem Laufenden, so dass Sie nichts verpassen. Wir analysieren weiterhin auch die Lage, was die zur Verfügung stehenden Anspruchsgegner angeht und informieren über mögliche Vorgehensweisen.



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