Mensch ärgere Dich nicht... über markenrechtliche Abmahnungen von Schmidt Spiele durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff

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Die Schmidt Spiele GmbH verschickt vermehrt Abmahnungen an Unternehmen, die die Wortmarke "Mensch ärgere Dich nicht" ohne Erlaubnis nutzen, vor allem bei Produkten wie Hüpfburgen mit dem Motiv des Brettspiels. Die Abmahnungen, ausgesandt durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff, enthalten Forderungen nach Unterlassung unter Androhung einer Strafe und verlangen die Übernahme der Rechtsanwaltskosten, die sich auf rund 3.000 € belaufen können. Empfängern einer solchen Abmahnung wird dringend geraten, den Kontakt zur Gegenseite zu vermeiden, nichts zu unterschreiben und umgehend rechtliche Beratung bei einem auf Markenrecht spezialisierten Anwalt zu suchen. Ein versierter Rechtsanwalt kann die Abmahnung überprüfen, Verhandlungen führen, um die Kosten möglicherweise zu senken oder eine angemessenere Unterlassungserklärung zu erreichen, und, falls notwendig, gerichtliche Vertretung übernehmen.

Worum geht es?


Die Schmidt Spiele GmbH versendet in letzter Zeit vermehrt Abmahnungen an Unternehmen, die angeblich die geschützte Wortmarke "Mensch ärgere Dich nicht" verletzen. Dies betrifft unter anderem Anbieter von Hüpfburgen mit dem Motiv des bekannten Brettspiels. In den Abmahnungen, die von der Rechtsanwaltskanzlei Fortmann Tegethoff im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH versendet werden, wird den Empfängern vorgeworfen, durch die Verwendung der Bezeichnung "Mensch ärgere Dich nicht" die Markenrechte der Schmidt Spiele GmbH zu verletzen.

Was fordert die Schmidt Spiele GmbH?

Die Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH enthalten in der Regel folgende Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: In dieser Erklärung verpflichtet sich der Abmahngegner, die beanstandete Nutzung der Marke "Mensch ärgere Dich nicht" zukünftig zu unterlassen. Die Unterlassungserklärung enthält in der Regel eine Vertragsstrafe für den Fall, dass der Abmahngegner gegen die Unterlassungsverpflichtung verstößt.
  • Zahlung von Rechtsanwaltskosten: Die Schmidt Spiele GmbH verlangt vom Abmahngegner die Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung. Die Höhe der Rechtsanwaltskosten richtet sich nach dem Gegenstandswert der Abmahnung, der in der Regel bei 150.000 € liegt. Dies bedeutet, dass die Rechtsanwaltskosten ca. 3.000 € (brutto) betragen.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Wenn Sie eine Abmahnung von der Schmidt Spiele GmbH erhalten haben, sollten Sie diese nicht unterschreiben und keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen. Stattdessen sollten Sie sich unverzüglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und gegebenenfalls eine Gegenwehr gegen die Abmahnung einleiten.

Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf!
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Unbedingt Fristen einhalten!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Was kann ein Anwalt für Sie tun?

Ein Anwalt kann Ihnen in folgenden Punkten helfen:

  • Prüfung der Abmahnung: Der Anwalt prüft, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob die geforderten Unterlassungs- und Kostenansprüche angemessen sind.
  • Verhandlung mit der Gegenseite: Der Anwalt kann mit der Rechtsanwaltskanzlei Fortmann Tegethoff im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH verhandeln, um eine Reduzierung der Abmahnkosten zu erreichen oder eine Unterlassungserklärung zu erwirken, die für Sie günstiger ist.
  • Gerichtliche Vertretung: Falls erforderlich, kann Sie der Anwalt auch vor Gericht vertreten.




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