Abmahnungen durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff im Auftrage der Schmidt Spiele GmbH „Mensch ärgere Dich nicht“

  • 2 Minuten Lesezeit

Unsere Kanzlei wurde alleine in der letzten Woche in drei verschiedenen Fällen bzgl. markenrechtlicher Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH beauftragt. Diese wird von der Kanzlei Fortmann Tegethoff aus München vertreten. Die Schmidt Spiele GmbH ist Inhaberin der deutschen Marke „Mensch ärgere Dich nicht“, insbesondere für Gesellschaftsspiele.


Hierbei ist die Schmidt Spiele GmbH als Anbieterin einer Vielzahl von Spielen in Deutschland bekannt und bietet solche unter dem Markennamen „Mensch ärgere Dich nicht“ eines der wohl bekanntesten Spiele im deutschsprachigen Raum an.


Grund der Abmahnung ist, dass die abgemahnte Person auf ihrer Webseite ein Gesellschaftsspiel mit der Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ angeboten habe, welches dem Spiel der Schmidt Spiele GmbH unter der Bezeichnung und der Gestaltung des Spielbretts her im Wesentlichen entspricht.


Durch das Anbieten dieses Spiels unter Verweis auf den Markennamen der Schmidt Spiele GmbH „Mensch ärgere Dich nicht“ greife die abgemahnte Person rechtmäßig in die erworbenen Markenrechte der Schmidt Spiele GmbH ein.


Aufgrund der gleichen Bezeichnung bestehe hier eine extrem hochgradige Ähnlichkeit dieser Zeichen, da die Marken der Schmidt Spiele GmbH vollständig und identisch mit der von der abgemahnten Person verwendeten Bezeichnung sind.


Die abgemahnte Person wird daher zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung aufgefordert, der Schmidt Spiele GmbH gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Ein Entwurf ist in einer Anlage beigefügt. Diese soll unter Fristsetzung rechtsverbindlich unterzeichnet an die Rechtsanwälte der Schmidt Spiele GmbH gesendet werden.


Sollte die unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht zugehen, wird der Schmidt Spiele GmbH geraten werden, ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen.


Des Weiteren sei die abgemahnte Person verpflichtet, der Schmidt Spiele GmbH die entstandenen Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Streitwertes in Höhe von 150.000,00 € zu ersetzen. Diese belaufen sich daher auf einen Betrag von 3.020,34 €. Weitergehende Schadensersatzforderungen behält sich die Schmidt Spiele GmbH ausdrücklich vor.


Ebenfalls wird für den Eingang des Betrages der abgemahnten Person eine Frist gesetzt.


Haben auch Sie eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH wegen der Verwendung des Begriffes „Mensch ärgere Dich nicht“ erhalten?


Sollten Sie auch eine markenrechtliche Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH erhalten haben, sollten Sie sich alleine aufgrund eines Gegenstandswertes und der sich darauf ergebenen Konsequenzen mit einem Fachanwalt für das Markenrecht auseinandersetzen. So muss in jedem einzelnen Fall genaustens geschaut werden, ob überhaupt ein markenrechtlicher Verstoß vorliegt. In keinem Fall sollte voreilig eine Unterlassungserklärung oder gar eine Zahlung an die Gegenseite geleistet werden. Wir vertreten unsere Mandanten deutschlandweit in markenrechtlichen Angelegenheiten.


Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung an unsere E-Mailadresse ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/1706-2 erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.



Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema