Mercedes droht Musterfeststellungsklage

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Insbesondere Mercedes-Eigentümer ohne Rechtschutzversicherung können aufatmen: der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage vorgelegt. Der Verband geht davon aus, dass zumindest die Diesel-Modelle GLK und GLC mit OM651-Motor (Baujahre ab 2008) über eine unzulässige Abschaltvorrichtung verfügen und deren Eigentümer Ansprüche auf Schadenersatz haben. Rechtsanwalt Schwering, der bereits tausende Mercedes-Verfahren vor deutschen Landgerichten für seine Mandanten führen konnte: „Es geht um vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung!“

Sollte das OLG die Klage annehmen, dann dürfte in absehbarer Zeit das Klageregister eröffnet werden für rund 50.000 betroffene Autobesitzer, die dann ohne jegliches Risiko eine Entscheidung des Gerichtes abwarten und dann gegebenenfalls vom verbraucherfreundlichen Richterspruch profitieren können.

„Wovon auszugehen ist!“ – Rechtsanwalt Schwering erkennt in den aufgeführten Modellen das größte Potential für eine verbraucherfreundliche Wende im Mercedes-Abgasskandal: „Es gibt Rückrufaktionen, jede Menge Urteile auf allen Ebenen – das Musterfeststellungsverfahren könnte den Weg weiter ebnen, wovon auch weitere Individualklagen profitieren könnten!“

Für den Anwalt aus Hannover ist klar, dass die besten Aussichten immer noch in der individuellen Klage liegen. Allerdings kann das Prozessrisiko niemals ganz ausgeschaltet werden. Schwering: „Wer über eine Rechtschutzversicherung verfügt, sollte sich jetzt um Schadenersatz bemühen und sich nicht den Unwägbarkeiten einer Musterfeststellungsklage aussetzen!“ Heißt: Es kann dauern und das erreichte Ergebnis ist vielleicht nicht zufriedenstellend.

Die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen stand eben aus diesem Grund zum Schluss in der Kritik: Es gab zwar Geld für alle Mitkläger, aber im Einzelfall deutlich weniger, als durch ein mutiges selber klagen möglich gewesen wäre!

Auch diesmal droht die Gefahr, das Rechtschutzversicherte Geld verschenken. Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen will, hat ohnehin noch etwas Zeit. Erst wenn das Register eröffnet ist, kann man sich eintragen. Wer sich dann für diesen Klageweg entscheidet, verabschiedet sich von der Individualklage und kann seine Schadenersatzansprüche nicht mehr selbst in die Hände nehmen.

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