MEX FX – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Firma MEX FX werden über eine Handelsplattform mit der Domain mex-fx.com der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs), der Forex-Handel sowie der Kryptowährungshandel für Anleger angeboten.

In diesem Zusammenhang wirbt die Firma MEX FX unter der Rubrik „Warum Wir“ auch damit, dass sie reguliert wäre.

Sollten Anleger Verluste bei Geschäften mit der Firma MEX FX erlitten haben oder ihnen ausgewiesene Guthaben nicht ausbezahlt werden, dann sollten sie schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Engelhard von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner steht Ihnen kostenfrei für einen entsprechenden Erstkontakt zur Verfügung, in dem sämtliche rechtliche Probleme besprochen werden können.

Wir raten von einer Anlage über die Firma MEX FX aus mehreren Gründen ab:

Zum einen findet sich nirgends auf der Seite der Firma MEX FX ein Hinweis darauf, wo die Firma MEX FX eine Niederlassung unterhalten soll. Auch der Unternehmenssitz und die Rechtsform der Firma werden nicht benannt.

Es findet sich zum anderen auch kein rechtsverbindliches Impressum, das die Verantwortlichen der Firma MEX FX benennt.

Darüber hinaus ist die Aussage der Firma MEX FX im Rahmen des Internetauftritts, dass sie reguliert wäre, unrichtig. Zumindest in Deutschland liegt keine Genehmigung der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde (BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) vor, dass die Firma MEX FX in Deutschland die vorgenannten Finanzdienstleistungen anbieten und für deutsche Anleger durchführen darf.

Die Firma MEX FX handelt deshalb unreguliert und unlizenziert und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Dies ist auch kein Kavaliersdelikt.

Einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung hat die Firma MEX FX in Deutschland nicht gestellt.

Entsprechende Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden und Verantwortliche einer entsprechenden Handelsplattform, die ungenehmigt tätig ist, letztlich sogar zu Freiheitsstrafen verurteilt werden (§ 54 KWG).

Unabhängig davon wird auch auf der Homepage der Firma MEX FX keine Betreibergesellschaft benannt, die üblicherweise hinter entsprechenden Handelsplattformen stehen muss.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform MEX FX investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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