Mietschuldenfreiheitsbescheinigung - Bonitätsnachweis

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Gerade in Großstädten ist der Mietwohnungsmarkt hart umkämpft. Jedes Wochenende tummeln sich endlose Bewerber in langen Schlangen auf den einzelnen Besichtigungen und nicht selten wird vom Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bzw. ein Bonitätsnachweis vom alten Vermieter gefordert. Ist der alte Vermieter hierzu eigentlich verpflichtet?

Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes besteht keine Pflicht des alten Vermieters, seinem ursprünglichen Mieter eine Schuldensfreiheit bezüglich seiner Mietzahlungen zu bestätigen. Dennoch sollte man bei seiner Hausverwaltung oder Vermieter nachfragen, ob diese nicht eine derartige Bescheinigung oder Bestätigung ausfüllen könnten. Hierzu gibt es auch diverse Vordrucke im Internet, um den Arbeitsaufwand für den alten Vermieter gering zu halten.

Manche Vermieter verlangen hierfür auch eine Gebühr. Diese darf nach Auffassung der Rechtsprechung ein Betrag in Höhe von 50 € nicht überschreiten, da jeder andere höhere Betrag als nicht angemessen gilt.

Auch wenn diese Bescheinigung im Rechtsverkehr grundsätzlich keine sogenannte Rechtskraft erwirkt, bestätigt diese Bescheinigung zumindest dem neuen Vermieter gegenüber, dass das Risiko für einen künftigen eventuellen Mietausfall für den neuen Vermieter besser abzuschätzen ist.

Eine derartige Bescheinigung sollte unbedingt folgende Information enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters wie auch des Mieters 
  • Anschrift/Adresse der entsprechenden vermieteten Wohnung 
  • Das Einzugs – und Auszugsdatum 
  • und natürlich die entsprechende Mietschuldenfreiheit


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