Mietminderung für gewerbliche Mieter: Gesetz ist auf dem Weg!

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Stand: 16.12.2020

Lockdown 2.0: Die meisten Geschäfte haben geschlossen.  

Das Problem ist dasselbe: laufende Kosten sind weiterhin zu zahlen, darunter vor allem die Miete. Die Frage nach einer Lösung wurde bereits mehrfach gestellt und auf verschiedenste Weisen beantwortet.  

Jetzt soll der Gesetzgeber Klarheit schaffen: noch diese Woche soll der Bundestag eine Regelung beschließen, nach welcher Gewerbetreibende die Miete mindern dürfen, wenn ihr Geschäft corona-bedingt vom Staat geschlossen wurde.  

Bereits in vorangegangenen Urteilen wurde der § 313 BGB, die Störung der Geschäftsgrundlage, zur Bewältigung des Problems herangezogen. Auch liegt dem Gesetzesentwurf die Anwendung des § 313 BGB zugrunde.  

Zusammengefasst heißt es, dass Gewerbemieter jetzt die Miete mindern können.  

In welchem Maße die Minderung jedoch zu erfolgen hat und für welchen Zeitraum, ist vom Einzelfall anhängig. So können beispielsweise erhaltene staatliche Hilfszahlungen Einfluss haben.  

Trotz dessen gilt weiterhin der Vorrang der Vertragsvereinbarungen.  

Zusätzlich ist die Regelung so gefasst, dass nur wirtschaftlich stark betroffene Mieter mindern können.  

Es darf dabei jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Regelung gleichermaßen auch Vermieter betrifft. Durch die Mietminderung könnte es vor allem bei privaten Vermietern zum fehlenden Lebensunterhalt bis zur Existenzangst kommen. Damit zeigten sich die meisten Vermieter bisher in Bezug auf eine Mietminderung unkooperativ.  

Daher sei eine gesetzliche Regelung notwendig, um die Rechtssicherheit in diesen Zeiten aufrechtzuerhalten und Rechtsmissbrauch zu verhindern.  

Mit welchem Inhalt die Regelung letztlich verabschiedet wird, bleibt abzuwarten.  

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben sich viele Fragestellungen im Zivilrecht eröffnet, die einer Klärung bedürfen.  

Wichtig ist es, dann einen erfahrenen und fachkundigen Anwalt an seiner Seite zu haben.  

Foto(s): Markus Steur Fotografie Dortmund

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