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Mietminderung: Kostenloser Musterbrief für Verbraucher

  • 5 Minuten Lesezeit
Mietminderung: Kostenloser Musterbrief für Verbraucher

Experten-Autorin dieses Themas

Ein Mangel in der Mietwohnung kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen und die Lebensqualität eines Mieters stark beeinträchtigen. In solchen Fällen kann die Mietminderung eine angemessene Lösung sein, um den finanziellen Schaden auszugleichen und den Vermieter zur Behebung des Mangels zu motivieren.

Doch viele Mieter sind sich unsicher, wie sie eine Mietminderung gegenüber ihrem Vermieter anzeigen müssen und welche Informationen ein entsprechendes Mietminderungsschreiben enthalten sollte. Um diese Hürde zu überwinden und Mietern eine praktische Hilfestellung zu bieten, stellt dieser Ratgeber Ihnen als Verbrauchern eine kostenlose Vorlage für eine Mietminderung zur Verfügung.

Der Musterbrief für eine Mietminderung basiert auf den wichtigsten rechtlichen Grundlagen und soll Sie als Mieter dabei unterstützen, den Mangel in Ihrer Mietwohnung effektiv anzuzeigen und das Recht auf Mietminderung auszuüben. Das Muster für die Mietminderung enthält relevante Informationen wie die Adresse des Mieters, die Anschrift des Vermieters, eine konkrete Beschreibung des Mangels, den Umfang der Mietminderung und eine Fristsetzung für die Mängelbeseitigung.

Mietminderung: Vorlage

Erstellen Sie Ihr eigenes Mietminderungsschreiben mithilfe unserer kostenfreien PDF-Vorlage.

Marie Sorgenfrei

Bergstr. 26, 42557 Mietstadt

E-Mail: m.sorgenfrei@email.de


Herrn Markus Mustermann

Sonnenallee 14

10623 Burghausen


15.02.2023

Mängelanzeige/Mietminderung

Bergstr. 26, 42557 Mietstadt – Mietvertrag vom 01.08.2015

Sehr geehrter Herr Mustermann,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber informieren, dass bei dem oben genannten Mietobjekt folgender Mangel vorliegt:

Seit dem 13.02.2023 ist die Heizungsanlage in meiner Wohnung ausgefallen. Trotz meiner wiederholten Versuche, sie wieder in Betrieb zu nehmen, bleibt sie kalt. Ich habe bereits versucht, provisorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu verbessern, aber diese sind leider nicht ausreichend, um die Räume angemessen zu beheizen. Die Temperaturen im Winter sind äußerst niedrig, und ich bitte um Ihr Verständnis, dass dieser Mangel eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Mietwohnung darstellt. Die ausgefallene Heizung führt zu einer unangenehmen Kälte in der Wohnung, die sich nicht nur auf mein Wohlbefinden, sondern auch auf meine Gesundheit auswirkt.

Als Vermieter sind Sie zur Instandhaltung der Mietsache gemäß § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verpflichtet. Aus diesem Grund bitte ich Sie, den vorgenannten Mangel unverzüglich, spätestens aber bis zum 01.03.2023 zu beseitigen.

Durch den genannten Mangel ist die Tauglichkeit des Mietobjektes zum vertragsgemäßen Gebrauch in erheblicher Weise beeinträchtigt. Daraus ergibt sich ein Anspruch des Mieters auf Herabsetzung der Miete nach § 536 BGB. Bis zur Beseitigung des Mangels werde ich daher die Miete um monatlich 250 € (entspricht 50 % der vereinbarten Bruttomiete) mindern.

Mit freundlichen Grüßen

Marie Sorgenfrei

Hinweise zum Mietminderungsschreiben

Hinweis zum Absender

Geben Sie in dem Schreiben unbedingt Ihren vollständigen Namen sowie die Anschrift und eventuell weitere Kontaktmöglichkeiten wie Ihre E-Mail oder Telefonnummer an. Es ist wichtig, dass der Vermieter Sie eindeutig zuordnen kann.

Hinweis zum Empfänger

Überprüfen Sie in Ihrem Mietvertrag, wer Ihr Vermieter und damit Vertragspartner ist. Sie müssen den Mietmangel sowie die Mietminderung gegenüber dem richtig und vollständig bezeichneten Vermieter mit vollständigem Namen (oder Firmennamen) und Anschrift (oder Firmenanschrift) anzeigen.

Es wäre unwirksam, die Mietminderung zum Beispiel gegenüber dem Ehegatten des Vermieters zu erklären, nur weil dieser öfter der Ansprechpartner war. Nicht automatisch sind solche Ansprechpersonen zugleich auch Empfangsberechtigte des eigentlichen Vermieters. Adressieren Sie Ihr Schreiben daher immer an die Person oder Firma, die auch im Mietvertrag als Vertragspartner genannt ist.

Hinweis zum Betreff

Nennen Sie hier die Schlagworte „Mängelanzeige/Mietminderung“, damit der Inhalt des Schreibens sofort erkennbar ist. Zudem sollten Sie in der Betreffzeile das Mietobjekt möglichst genau bezeichnen, also etwa durch Benennen von Straße und Hausnummer sowie Postleitzahl und Ort. Empfehlenswert ist es auch, den Mietvertrag mit dem Datum des Vertragsabschlusses zu nennen.

Hinweis zur Benennung des Mangels

Beschreiben Sie den vorhandenen Mangel in der Mietwohnung so genau wie möglich. Stellen Sie dabei dar, wann der Mangel erstmals auftrat und was Sie gegebenenfalls bereits unternommen haben, um die nachteiligen Auswirkungen am Eigentum des Vermieters einzudämmen. Beachten Sie, dass Sie grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht haben und nicht zum Beispiel wochenlang abwarten dürfen. Dadurch könnten die Schäden an der Mietsache größer werden, wofür Sie unter Umständen Schadensersatz zu zahlen haben.

Daher ist es wichtig, möglichst unverzüglich den Vermieter über den Mangel zu informieren, wenn dessen Eintritt von Ihnen festgestellt wird. Führen Sie am Ende dieses Abschnitts auch aus, welche erheblichen Auswirkungen der Mangel auf die Nutzbarkeit der Mietwohnung für Sie hat.

Hinweis zur Instandhaltungspflicht des Vermieters und Mängelbeseitigungsfrist

Hier weisen Sie auf die mietrechtliche Regelung der Instandhaltungspflicht des Vermieters hin. Setzen Sie zudem eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels. Die Angemessenheit einer Frist hängt vom Ausmaß und dem zu erwartenden Beseitigungsaufwand ab. In der Regel sind zwei bis vier Wochen als angemessen anzusehen.

Hinweis zur Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs und Mietminderung

Abschließend stellen Sie nochmals heraus, dass durch den Mangel die Tauglichkeit des Mietobjektes zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich eingeschränkt ist und Sie aus diesem Grund von Ihrem Recht zur Minderung der Miete Gebrauch machen. Teilen Sie mit, um welchen konkreten Betrag Sie die monatliche Miete bis zur Beseitigung des Mangels mindern werden.

Beachten Sie, dass es Ihnen nicht völlig freisteht, um wie viel die Miete gemindert wird. Hierfür sollte zunächst der fachliche Rat eines Anwalts eingeholt werden, da die Rechtsprechung je nach Art und Ausmaß des Mangels sehr unterschiedliche Minderungswerte für zulässig erachtet. Im Falle einer im Winter ausgefallenen Heizung darf die Miete um mindestens 50 % gemindert werden. Es gibt sogar die Rechtsprechung, wonach eine Minderung um bis zu 75 % in besonders schwerwiegenden Fällen zulässig ist. Zur Höhe der zulässigen Minderung sollten sich Mieter daher in jedem Fall vorab beraten lassen. Im Falle einer unberechtigten Minderung geraten Mieter mit der zu Unrecht geminderten Miete in Verzug und unter Umständen kann die Kündigung durch den Vermieter drohen.

Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Informationen sowie der kostenlose Vordruck für eine Mietminderung in diesem Ratgeber dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Obwohl auf die Bereitstellung genauer und aktueller Informationen geachtet wurde, übernimmt dieser Ratgeber keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.

Die Verwendung des Musterschreibens für eine Mietminderung liegt in der alleinigen Verantwortung des Lesers. Es wird dringend empfohlen, vor dem Versenden eines Mietminderungsschreibens rechtlichen Rat von einem Rechtsanwalt einzuholen, insbesondere wenn es sich um komplexe mietrechtliche Angelegenheiten handelt oder wenn vorher eine Korrespondenz mit dem Vermieter stattgefunden hat. Es wird daher keine Haftung für Verluste oder Schäden übernommen, die durch die Verwendung des Musters für eine Mietminderung oder aufgrund der in diesem Ratgeber enthaltenen Informationen entstehen.

Foto(s): ©Adobe Stock/zephyr_p

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