Mietpreisbremse: Wie Mieter Geld zurückbekommen können

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Mietpreisbremse ist eine wichtige gesetzliche Regelung, die Mieter vor überhöhten Mietpreisen schützen soll. Doch viele Mieter sind sich nicht bewusst, dass sie unter bestimmten Umständen Geld von ihren Vermietern zurückfordern können, insbesondere wenn formale Fehler im Mietvertrag vorliegen. 🏠💰

Was ist die Mietpreisbremse? Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in einigen Regionen Deutschlands gilt und verhindern soll, dass Vermieter überhöhte Mieten verlangen. Sie legt fest, dass die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Formale Fehler im Mietvertrag als Grund für Rückerstattung: Oftmals enthalten Mietverträge formale Fehler, die dazu führen können, dass die Mietpreisbremse nicht eingehalten wird. Zum Beispiel können unwirksame Klauseln zur Mieterhöhung oder zur Betriebskostenabrechnung den Vermieter verpflichten, zu viel gezahlte Miete zurückzuerstatten.

Wie können Mieter Geld zurückbekommen? Wenn Mieter vermuten, dass sie zu viel Miete zahlen oder dass formale Fehler im Mietvertrag vorliegen, sollten sie dies zunächst schriftlich beim Vermieter reklamieren. Wenn der Vermieter nicht reagiert oder die Forderung ablehnt, können Mieter rechtliche Schritte einleiten, um ihr Recht einzufordern.

Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten: Mieter, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können die Kosten für rechtliche Schritte abdecken lassen. Die Versicherung übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten.

Keine Rechtsschutzversicherung? Prozesskostenfinanzierung nutzen: Wenn Mieter keine Rechtsschutzversicherung haben, können sie möglicherweise eine Prozesskostenfinanzierung in Anspruch nehmen. Dabei übernimmt eine spezialisierte Finanzierungsgesellschaft die Kosten des Rechtsstreits im Gegenzug für einen Anteil an der möglichen Rückzahlung.

Fazit: Anwalt hilft! Die Mietpreisbremse bietet Mietern wichtigen Schutz vor überhöhten Mieten. Mieter sollten ihre Mietverträge sorgfältig prüfen und bei Verdacht auf formale Fehler oder überhöhte Mietpreise aktiv werden und einen Anwalt fragen.

Eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Mietvertrages erhalten Sie bei www.tes-partner.de

Kontaktieren Sie uns:

info@tes-partner.de

www.tes-partner.de

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Foto(s): Foto von Mika Baumeister auf Unsplash

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut

Beiträge zum Thema