Missbräuchliche Geschäftspraktiken durch Stromlieferanten?

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Preiserhöhungen trotz Preisgarantien 


Mit Beschluss vom 26.08.2022 (Az.: 12 O 247/22) stellte das Landgericht Düsseldorf klar, dass Preisgarantien für Stromlieferanten bindend sind.


Stromlieferanten nutzen solche Garantien um Kunden langfristig an sich zu binden. Sie dürfen die Preise innerhalb des Garantiezeitraums nicht erhöhen. Leider zeigt unsere tägliche anwaltliche Praxis das Stromlieferanten auf die Unwissenheit ihrer Kunden spekulieren und dennoch versuchen Preisänderungen vorzunehmen. Da dieses Vorgehen verboten ist, konnten wir in allen Fällen - die wir betreut haben - für unsere Mandanten positive Ergebnisse erzielen. Falls auch Sie ähnliche Probleme mit ihrem Stromlieferanten haben, beraten wir Sie gerne.


Die Erhöhung der Preise wurde in der Vergangenheit oft damit begründet, dass die Bezugspreise für Strom gestiegen seien. Allerdings ist der Börsenpreis für Strom zumeist gar nicht so hoch, wie von den Unternehmen behauptet wird. Einige Stromlieferanten werden sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, die tatsächlichen Bezugspreise künstlich hochzurechnen, um die Preiserhöhungen zu rechtfertigen.


Missbrauch der Regelungen des Strompreisbremsegesetz (StromPGB)


Ein weiterer Vorwurf, der gegen einige Stromlieferanten erhoben wurde, ist der Missbrauch von Ausgleichszahlungen, die sie vom Staat im Rahmen der Strompreisbremse erhalten. Diese Ausgleichszahlungen aufgrund des StromPBG sind dazu gedacht, Preiserhöhungen für Endkunden zu vermeiden. Teilweise drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass Stromlieferanten diese Unterstützung in zunehmendem Maße als Werbemaßnahme für ihre eigenen Tarife nutzen, ohne deutlich zu machen, dass es sich um eine staatliche Hilfe handelt. Gleichzeitig wird versucht durch hohe eigene Preise, möglichst viel Gewinn durch staatliche Ausgleichzahlungen zu erwirtschaften. Auch dieses Verhalten ist bereits nach § 39 StromPBG verboten.


Wer die Lage auf dem Strommarkt nicht in Gänze überblicken kann, wird von den Stromversorgern regelmäßig übervorteilt. Dies zeigt auch, dass man bei der Wahl des Stromversorgers vorsichtig sein sollte. Eine genaue Prüfung angekündigter Preisanpassungen lohnt sich.


Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um bei ähnlichen Problemen zu unterstützen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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