Misslungener Schönheitseingriff: Ihre Rechte

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Im Rahmen der medizinischen und kosmetischen Versorgung haben Sie nicht nur das Recht auf eine qualitativ hochwertige Behandlung, sondern auch auf umfassende Informationen über geplante medizinische Maßnahmen. 

Behandlungsfehler oder mangelhafte Aufklärung können zu ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. In solchen Fällen haben Geschädigte Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Verursacher des Fehlers, sei es der behandelnde Arzt, das Personal oder die Klinik selbst. Gleiches gilt für kosmetische Schönheitsbehandlungen in Kosmetikstudios. Diese Ansprüche können helfen, die finanziellen und immateriellen Belastungen, die aus den Folgen eines medizinischen Fehlers resultieren, zu mildern. 


Aufklärungsfehler 

Die Aufklärungspflicht ist ein elementarer Bestandteil im Gesundheitswesen. Sie gewährt Patienten und Kunden das Recht, vor einer Behandlung umfassend über die geplante Maßnahme, potenzielle Risiken, Erfolgschancen und Alternativen informiert zu werden. 

Wenn infolge eines Aufklärungsfehlers gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten, ist zu prüfen, ob Betroffene Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen können. Um solche Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, ist eine genaue Dokumentation des Behandlungsverlaufs sowie medizinische Gutachten erforderlich, die den Fehler und dessen Folgen nachweisen.

Die Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Aufklärungsfehlern ist also das Vorliegen eines nachweisbaren Fehlers und der entstandenen gesundheitlichen Schäden. Eine fristgerechte Geltendmachung dieser Ansprüche ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung, da sie in der Regel innerhalb von 3 Jahren verjähren. 


Behandlungsfehler 

Auch bei Behandlungsfehlern stehen den Behandelnden Entschädigungsansprüche zu. Die Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines nachweisbaren Fehlers durch den Behandler, der zu einem Schaden geführt hat. Dieser Schaden kann materiell, also finanzieller Natur, oder immateriell, wie körperliche oder seelische Leiden, sein.

Um einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ist es entscheidend, dass der Fehler und die entstandenen Schäden genau dokumentiert und nachgewiesen werden. Die Beweislast liegt dabei beim Patienten, der den Fehler und den entstandenen Schaden nachweisen muss. Eine fristgerechte Geltendmachung dieser Ansprüche ist unerlässlich, da sie innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel 3 Jahre, verjähren.


Fazit

Insgesamt ist eine sorgfältige Prüfung der Ansprüche bei Aufklärungs- und Behandlungsfehlern von entscheidender Bedeutung, um eine gerechte Entschädigung zu erhalten. Schildern Sie gerne Ihren Fall und wir prüfen, ob Ihnen Ansprüchen zustehen: 

erstberatung@just-law.com



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