Mit 17 ohne Begleitperson gefahren – Welche Konsequenzen drohen?

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Der sogenannte Führerschein mit 17, eigentlich „Begleitetes Fahren BF17“ genannt, erfreut sich großer Beliebtheit, da er bereits vor der Erreichung der Volljährigkeit eine gewisse selbständige Mobilität und Praxiserfahrung bietet. Der Haken daran liegt in dem Wörtchen „Begleitet“.

Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist mit dem BF17 Führerschein nur mit einer eingetragenen Begleitperson als Beifahrer erlaubt.

Beispiel:

Stellen wir uns vor, Sie haben den BF17 gerade bekommen, dürfen Papas Wagen fahren, und Papa hat folgende Idee: Sie fahren ihn abends zum Betriebsfest, und holen ihn gegen 12 wieder ab. Bei 2 von 4 Fahrten fahren Sie allein, aber um die Zeit kontrolliert das eh keiner.  

Aber was, wenn doch?


Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

- Wie das „Begleitete Fahren BF17“ funktioniert

- Wer als Begleitperson gilt

- Welche Voraussetzungen eine Begleitperson erfüllen muss

- Welche Vorschriften eine Begleitperson beachten muss

- Was passiert, wenn man eine dieser Vorschriften missachtet

- Was passiert, wenn man ohne Begleitperson fährt

- Welche Strafen drohen

- Was man tun sollte wenn man ohne Begleitperson gefahren ist


Wenn Sie weitere Fragen haben sollten, können Sie uns diese einfach per WhatsApp stellen.


Wie funktioniert das „Begleitete Fahren BF17“?

Die Idee hinter dem Führerschein mit 17 ist, dass junge Menschen schon vor Erreichung der Volljährigkeit eine Fahrerlaubnis erhalten und Praxiserfahrung im Straßenverkehr sammeln können.  

Hierzu kann man ab einem Alter von 16½ mit der Fahrschule beginnen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhält man statt des regulären Kartenführerscheins eine Prüfbescheinigung, die zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B (bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t) in Anwesenheit einer eingetragenen Begleitperson berechtigt. Prüfbescheinigung und Ausweispapiere sind bei jeder Fahrt mitzuführen. Mit dem 18. Geburtstag läuft der BF17 Führerschein aus und geht in den regulären EU-Führerschein der Klasse B über, der bei der Führerscheinstelle abgeholt werden kann.


Wer gilt als „eingetragene Begleitperson“?

Zum "Fahren mit Blegleitperson" reicht es nicht aus, dass man nicht alleine im Auto sitzt. Als Begleitperson wird nur anerkannt, wer in der Prüfbescheinigung als solche eingetragen worden ist! Es können beliebig viele Personen (gebührenpflichtig) eingetragen werden. Sie müssen jedoch gewisse Vorgaben erfüllen, um als Begleitperson zugelassen zu sein.


Welche Voraussetzungen muss eine eingetragene Begleitperson erfüllen?

Gemäß § 48a FeV muss eine Person um als Begleitperson eingetragen werden zu können

- mindestens 30 Jahre alt sein

- seit mindestens 5 Jahren durchgehend über eine Fahrerlaubnis verfügen

- und darf höchstens einen Punkt in Flensburg haben.


Welche Vorschriften muss eine Begleitperson beachten?

Um als Begleitperson eingetragen zu werden, muss die Person einen gültigen Ausweis, Führerschein und eine Einverständniserklärung bei der Führerscheinstelle vorweisen, um dann nach Prüfung derselben gegen Gebühren in einem zur Prüfbescheinigung gehörenden Antrag als Begleitperson eingetragen zu werden.

Die Begleitperson muss auf jeder Fahrt und während der gesamten Fahrt als Beifahrer anwesend sein, um mit Rat und Tat dem Fahranfänger zur Seite stehen zu können.

Dazu gehört auch die Verpflichtung, frei von Drogen- und Alkoholeinfluss sein zu müssen.


Was passiert, wenn man eine der Vorschriften des BF17 missachtet?

Wenn eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist, darf die Fahrt nicht angetreten werden!

Eine Fahrt mit einem nicht als Begleitperson eingetragenen Beifahrer oder etwa einer eingetragenen Begleitperson die auf der Rückbank schläft, erfüllt nicht die Vorgaben des BF17 und wird mit Geldbuße geahndet.

Beispiel: Wenn Papa nicht als Begleitperson eingetragen ist, wird aus der Fahrt zum Betriebsfest nichts. 

Sofern Papa nur einen Punkt in Flensburg hat, kann er als Begleitperson eingetragen werden. Dann ist die Hinfahrt zur Betriebsfeier völlig ok. Wenn Papa jedoch mit mehr als 0,5 Promille nach der Feier wieder ins Auto steigt, verletzt er seine Pflicht als Begleitperson, und muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Die Fahrerlaubnis gemäß BF17 wird außerdem widerrufen und der Fahranfänger für eine neue Prüfung bis zum 18. Geburstag gesperrt.


Was passiert, wenn man ohne Begleitperson fährt?

Mit BF17 Führerschein ohne Begleitperson (also tatsächlich alleine) zu fahren, stellt zunächst eine Ordnungswidrigkeit dar, und hat den Verlust des BF17 zur Folge. 

Beispiel: 

Alleine zur Betriebsfeier zu fahren, um Papa wieder einzusammeln, hat im Falle einer Verkehrskontrolle auf jeden Fall zu Folge, dass die Fahrerlaubnis BF17 sofort widerrufen wird. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. 


Welche Strafen drohen bei Fahren ohne Begleitperson?


Fahren mit BF17 ohne Begleitperson gilt als Ordnungswidrigkeit, da man damit gegen die Bedingung verstößt, unter der man überhaupt vor dem 18. Geburtstag schon Auto fahren darf. Wenn man erwischt wird, ist die Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag also wieder gestrichen. Fährt man danach noch weiter, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Darauf stehen gemäß § 21 StVG Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

In der Regel erhält man eine Geldstrafe zwischen 50 und 100 Euro, den ersten Punkt in Flensburg und den Widerruf der Fahrerlaubnis. Diese kann gemäß § 2a Abs.2 StVG nur nach Besuch eines (wiederum kostenpflichtigen) Aufbauseminars zurückerlangt werden.


Was soll ich tun, wenn ich mit BF17 Führerschein ohne Begleitperson erwischt wurde?

Je nach den Begleitumständen kann ein Anwalt noch einiges tun, um das Gröbste zu verhindern.

So macht es natürlich einen Unterschied, ob jemand mit BF17 Führerschein den betrunkenen Papa von der Betriebsfeier holen, oder beispielsweise seine verletzte Schwester ins Krankenhaus bringen wollte. Über die Möglichkeiten, in solchen Fällen vor Gericht etwas zu bewirken, lässt sich an dieser Stelle keine pauschale Aussage machen.

Wenn Sie ohne Begleitperson gefahren sind, und anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen, oder sich lediglich zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen wollen, sind Dr. Brauer Rechtsanwälte gerne für Sie da. Wir sind auf Verkehrsrecht spezialisiert und arbeiten bundesweit.

Kontaktieren Sie uns einfach per Mail, Telefon oder über das Kontaktformular, und nutzen Sie unsere kostenlose unverbindliche Erstberatung.








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