Mit Fahrrad über den Zebrastreifen, die Ampel, die Gleise, auf der Straße, telefonieren, Musik hören

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Mit dem Fahrrad über Zebrastreifen fahren

Wer sein Fahrrad über einen Zebrastreifen schiebt, hat Vorfahrt gegenüber Autofahrern. Wer drüber fährt, muss den Pkws Vorrang lassen. Im Falle eines Unfalles kann Mitschuld oder gar volle Schuld angenommen werden.

Mit dem Fahrrad bei Rotlicht über die Lichtzeichenanlage (Ampel)

Mal eben mit dem Fahrrad bei Rotlicht über eine Ampel (Lichtzeichenanlage) fahren, das kann doch nicht so schlimm sein.

Mitnichten, so was kann neben der Geldbuße auch Punkte geben.

Achten Sie auf die gesonderte Radfahrerampel. Fehlte eine solche, müssen Sie sich nach der Ampel für den Autoverkehr richten.

Wer bei Rot fährt, riskiert ein Bußgeld. Kommt es zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung, wird ein Bußgeld von derzeit bis zu 180 Euro fällig.

Derzeit ausgehend von 60€ erhöht sich die Geldbuße mit Gefährdung oder wenn oder die Ampel schon länger als eine Sekunde rot gewesen ist auf 100,00€.

Zudem wird immer 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei eingetragen.

Mit dem Fahrrad über die Gleise

Es ist kein Kavaliersdelikt am Bahnübergang als Radfahrer einfach über die Gleise zu fahren.

Ganz abgesehen von der Eigen- und Fremdgefährdung werden derzeit für den, der trotz geschlossener (Halb-)Schranke über die Gleise mit dem Rad fährt, 350,00€ Geldbuße und 2 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei fällig.

Mit Fahrrad auf der Straße

Sie dürfen als Radfahrer nicht nur, wenn kein Radweg vorhanden ist, auf der Straße fahren.

Die Verpflichtung zur Nutzung der Radwege besteht nur, wenn sie „durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist“ (§ 2 Absatz 4 StVO).

Steht das blaue Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad, müssen Sie als Radfahrer der Pflicht nachkommen und nicht auf der falschen Seite fahren, wenn Sie kein Bußgeld riskieren wollen.

Auch für Radfahrer gilt ohne Zusatzbeschilderung das Rechtsfahrgebot.

Auch in Einbahnstraßen haben Sie sich als Radfahrer an die Fahrtrichtung zu halten. Ausnahme: Unter dem roten Verbotsschild für Autos wird Ihnen als Radfahrer mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ die Fahrt freigegeben.

Haben Sie als Radfahrer den falschen Weg benutzt, sind entgegen der Fahrrichtung in einer Einbahnstraße gefahren und es kommt zum Unfall, werden Sie in die Mithaftung (Schuld / Teilschuld) genommen.

Mit dem Fahrrad telefonieren / Musik hören

Das Telefonieren mit dem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung ist eine Ordnungswidrigkeit. Jede Bedienung eines Smartphones / mobilen Gerätes ist – wie den Autofahrern – während der Fahrt verboten. Musik hören ist solange erlaubt, wie die Lautstärke die Umgebungsgeräusche nicht überdeckt. Es drohen erhebliche Geldbußen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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