Mit gefälschtem Ticket in der Bahn erwischt – was Sie bei einer Strafanzeige tun sollten

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Wer die öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrschein benutzt, macht sich wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB strafbar. Trotz andauernder Kritik, dass Schwarzfahren nicht als Straftat, sondern maximal als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden sollte, hat es die Beförderungserschleichung noch nicht aus dem Strafgesetzbuch geschafft. In Berlin stellen die Verkehrsbetriebe eine Strafanzeige aber immerhin erst dann, wenn jemand dreimal wegen Schwarzfahrens erwischt wurde.

Vorzeigen eines manipulierten Tickets bei der Fahrausweiskontrolle

Anders sieht das Ganze aus, wenn jemand in der S- oder U-Bahn einen sogenannten manipulierten Fahrausweis vorzeigt. Von einem manipulierten Fahrausweis wird bei veränderten bzw. gefälschten Semestertickets oder Berlin-Pässen sowie doppelt abgestempelten Tickets gesprochen. Insbesondere bei Semestertickets werden nicht selten Gültigkeitszeiträume geändert oder sie werden gänzlich gefälscht.

Vorzeigen eines manipulierten Fahrausweises erfüllt drei Straftatbestände

Der Einsatz eines manipulierten Tickets erfüllt drei Straftatbestände auf einmal: Betrug, Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen. Staatsanwaltschaften und Gerichte sind deshalb nicht sehr tolerant und stellen solche Strafverfahren nicht von allein ein. 

Erschwerend hinzu kommt, dass die Beweislage in der Regel schlecht ist. Denn auch wenn sich Kontrolleure und Kontrolleurinnen nicht mehr an den konkreten Fall erinnern können, werden sie dies vor Gericht nicht zugeben. Sie werden die betroffenen Fahrgäste in der Hauptverhandlung (wieder)erkennen und belasten.

Welche Strafe droht beim Einsatz eines gefälschten Fahrausweises

Bei einer Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Wer das erste Mal strafrechtlich auffällig ist, kann mit einer Geldstrafe rechnen. Wichtig ist, dass diese Geldstrafe nicht mehr als 90 Tagessätze betragen sollte, damit sie nicht in das Führungszeugnis aufgenommen wird. Ist man beruflich auf einen einwandfreien Leumund angewiesen, kann aber selbst eine Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen problematisch werden. Bestehen bereits Vorstrafen, kann für den Einsatz eines manipulierten Fahrausweises eine Bewährungsstrafe oder gar eine Gefängnisstrafe verhängt werden.

Einstellung des Verfahrens vor der Hauptverhandlung

Um das Risiko einer Verurteilung zu vermeiden, sollte bereits im Ermittlungsverfahren versucht werden, eine Verfahrenseinstellung zu erreichen. In den meisten Fällen kann eine Einstellung nur mit der Zahlung einer Geldauflage an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung erwirkt werden. Bei einer Verfahrenseinstellung gilt man weiterhin als nicht vorbestraft und es erfolgt keine Eintragung im Bundeszentralregisterauszug. Es lohnt sich also, die Erfüllung einer Geldauflage oder die Ableistung von Arbeitsstunden anzubieten.

Strafverteidigerin kontaktieren

Eine Einstellung des Verfahrens sollte man nicht selbst anregen, sondern sich dazu Rat und Beistand bei einer auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwältin holen. Denn wer ohne anwaltliche Beratung eine Stellungnahme abgibt, läuft Gefahr, die eigene Lage zu verschlechtern und die Staatsanwaltschaft zu einer Anklage oder einem Strafbefehl zu motivieren.

Wer nach dem Vorzeigen eines gefälschten Fahrausweises eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter erhält, sollte also wie folgt vorgehen:

  1. Strafverteidigerin kontaktieren
  2. Ermittlungsakte anfordern lassen
  3. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte gemeinsam mit der Rechtsanwältin entscheiden, ob und wenn ja welche Stellungnahme abgegeben wird

Sollten Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, stehe ich Ihnen für ein kostenloses Beratungsgespräch gerne zur Verfügung. Termine werden kurzfristig vergeben und können aufgrund der aktuellen Situation telefonisch durchgeführt werden. 

Foto(s): ©Adobe Stock/wewi-creative

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