Motorradfahrer trägt selbst Verantwortung für Tragen geeigneter Schutzkleidung

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Schmerzensgeldansprüche gehören in der Praxis zum Alltag. Ob bei Verkehrsunfall, Arzthaftungsrecht oder sogar Arbeitsrecht (Mobbing löst Schmerzensgeld aus) – es tauchen immer wieder Fragen rund um das Schmerzensgeld auf.

Es gibt aber auch hin und wieder mal sehr ungewöhnliche Fälle, wie den nachfolgenden – hier hat ein Fahrschüler Kosten des Fahrschulunterrichts nicht ausgeglichen, weil er meinte, gegenüber dem Fahrlehrer Schmerzensgeldforderungen zu haben.

Dazu im Einzelnen:

Das Amtsgericht Ansbach hat die Klage eines Fahrschülers abgewiesen, der wegen eines Unfalls und seiner Verletzungen beim Fahrunterricht die Fahrschulkosten nicht hatte begleichen wollen. Das Urteil ist bereits vom Landgericht Ansbach bestätigt worden und rechtskräftig.

Zwar muss ein Fahrlehrer seinen Schülern, die den Motorradführerschein machen, auch beibringen, geeignete Schutzkleidung zu tragen. Die Schüler tragen aber auch selbst Verantwortung für geeignete Kleidung.

Der Fahrschüler war im Unterricht zweimal gestürzt und hatte sich dabei am Sprunggelenk verletzt. Er trug zwar knöchelhohe Stiefel, die konnten seine Verletzungen jedoch nicht verhindern. Deshalb wollte der Fahrschüler die Fahrschulkosten nicht bezahlen.

Der Fahrlehrer hat die Vorschriften eingehalten. Danach müssen die Stiefel nämlich knöchelhoch sein. Der Fahrschüler müsse im öffentlichen Straßenverkehr auch selbst eine gewisse Reife mitbringen – das heißt, dass er eine vernünftige Wahl bei der Schutzkleidung treffen muss.


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