MPC Holland 43 - Anlegeransprüchen droht Verjährung

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Ansprüche auf Schadensersatz verjähren spätestens nach 10 Jahren /
Bisherige Ausschüttungen könnten vollständig zurückgefordert werden

Im November 2012 informierte die Fondsgeschäftsführung der „Dreiundvierzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG" die Gesellschafter, dass dem Fonds die Zahlungsunfähigkeit drohe. In der Folge bestünde die Gefahr, dass die Anleger ihre Einlagen verlieren und auch bisherige Ausschüttungen - und zwar bis zur vollen Höhe - zurückzahlen müssten. Dadurch drohe im Ergebnis der Totalverlust des gesamten Investments. Anleger, die vor der Zeichnung falsch beraten wurden, können aber Ansprüche auf Schadensersatz gegen die beratende Bank geltend machen. Derartige Ansprüche verjähren jedoch taggenau nach 10 Jahren.

Markt- und Finanzierungsprobleme

Der holländische Büroimmobilienmarkt hatte in der jüngeren Vergangenheit einen massiven Einbruch zu verzeichnen. Vermehrte Leerstände und rückläufige Vermietungsumsätze waren die Folge. Einer geringen Nachfrage steht ein großes Angebot an Büroimmobilien gegenüber. Auch die Immobilien des Holland 43 sind hiervon betroffen: So war die größte Fondsimmobilie in Rijswijk seit Ende 2002 an Nokia Nederland B.V. vermietet. Obwohl schon im Sommer 2012 mit Nokia eine Vereinbarung zur vorzeitigen Vertragsauflösung getroffen wurde, konnte die Fondsgeschäftsführung im November 2012 immer noch keinen Nachmieter präsentieren. An den Standorten Apeldoorn und Leusden wurden zur Verminderung des Leerstandes kleine Flächen zur Vermietung angeboten. Dennoch steigt der Leerstand nach dem Vertragsende mit Nokia dramatisch an: Rund 75 % der Gesamtmietfläche des Fonds stehen nach einem Bericht von November 2012 leer.

Gleichzeitig hat der MPC Holland 43 mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen: Während einerseits die Finanzierung zum Jahresende 2012 auslief, erlitt der Fonds aus Swapverträgen im September 2012 Verluste von 2,62 Mio. Euro, die nicht durch die Liquiditätsreserven der Fondsgesellschaft gedeckt waren. Eine fortgesetzte Finanzierung hängt nach Auskunft der Fondsgeschäftsführung von einem substantiellen finanziellen Beitrag der Gesellschafter in Form von Neukapital ab.

Deshalb wurde den Gesellschaftern vorgeschlagen, frisches Kapital bereit zu stellen. Die Anleger stehen somit vor der Qual der Wahl: Die Versagung frischen Geldes erhöht die Insolvenzgefahr, würde aber den möglichen Verlust auf die bisherige Einlage begrenzen. Die Zeichnung von Neukapital nährt die Hoffnung auf eine Fondsrettung, aber im Falle der späteren - trotzdem möglichen - Insolvenz wäre der Verlust umso größer.

Zahlreiche Anleger verlangen Rückabwicklung

Als weitere Option sollte bedacht werden, dass Anleger einen Anspruch auf Rückabwicklung gegen ihre beratende Bank haben, wenn sie zur Zeichnung des Fonds falsch beraten wurden. Die Kanzlei Dr. Ehlers wurde bereits von zahlreichen Anlegern damit beauftragt, die Rückabwicklung ihrer Beteiligung am MPC Holland 43 durchzusetzen. Die Anleger schildern, dass ihnen der Fonds als Anlage empfohlen wurde, die für die Alterssicherung geeignet sei, obwohl es sich tatsächlich um eine unternehmerische Beteiligung mit allen daran anknüpfenden Risiken - einschließlich des Totalverlustrisikos - handelt. Verschiedene Gerichte vertreten berechtigt die Auffassung, dass einem Anleger, der eine Altersvorsorge sucht, keine geschlossenen Immobilienfonds empfohlen werden dürfen. Außerdem besteht die - sich jetzt möglicherweise bei diesem Fonds realisierende - Gefahr, dass sämtliche Ausschüttungen zurück gefordert werden. Damit ist die Anlage ungeeignet für Anleger, die die Erträge zur Ergänzung des Lebensunterhaltes einsetzen wollten und über keine Rücklagen zur Begleichung etwaiger Rückforderungen verfügen. Auch war vielen Anlegern nach der Beratung nicht klar, dass eine derartige Beteiligung während der Laufzeit nicht wie eine Aktie verkauft werden kann. Der Zweitmarkt, auf dem derartige Beteiligungen gehandelt werden, ist mitunter wenig liquide, so dass der Verkauf davon abhängt, ob und wann man einen Käufer findet - und zu welchem Preis dieser dann bereit ist, die Beteiligung zu übernehmen. Schließlich flossen an die beratenden Unternehmen Provisionen, auf die die Bankberater hinweisen mussten. Wurde dieses Eigeninteresse der Bank verschwiegen, stellt auch dies einen Beratungsfehler dar.

Verjährung der Schadensersatzansprüche nach 10 Jahren

Wurde der Anleger zu einem einzigen anlagerelevanten Aspekt falsch beraten oder wurden ihm die Provisionen, die die Bank erhält, nicht offengelegt, begründet jeder einzelne Beratungsfehler einen Anspruch auf vollständige Rückabwicklung. Dieser Anspruch unterliegt aber einer zehnjährigen Verjährungsfrist, die taggenau berechnet wird. Wurde die Beteiligung beispielsweise am 25. Februar 2003 erworben, verjähren die Schadensersatzansprüche spätestens am 25. Februar 2013. Insofern ist für viele Anleger Eile geboten, ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Ein Anschreiben an die Bank genügt hierfür nicht!

Die Kanzlei Dr. Ehlers bietet interessierten Anlegern eine Prüfung individueller Ansprüche an.

Kanzlei Dr. Ehlers
Rechtsanwälte / Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

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