MSC Cruises / Seaview - Absage von Kreuzfahrten, Anspruch auf Entschädigung

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MSC Cruises / Seaview – Der Kreuzfahrt-Veranstalter MSC Cruises hat einige Abfahrten des Schiffs Seaview abgesagt, weil der Aufenthalt im Trockendock verlängert werden musste. Die Abfahrten bis einschließlich 1. Mai wurden daher storniert.

Welche Rechte haben jetzt die Reisenden?


Bei Ausfall Ihrer Kreuzfahrt auf der MSC Seaview haben Sie zunächst einen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter MSC Cruises muss Ihnen den vollen Reispreis bzw. die Anzahlung erstatten.

Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude

Zusätzlich zum Reisepreis können Sie vom Reiseveranstalter MSC Cruises auch eine Entschädigung für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen. Der Anspruch auf Entschädigung macht in der Regel 50 % des Reisepreises aus, kann bei besonderen Beeinträchtigungen sogar bis zu 73 % des Reisepreises gehen (so der Bundesgerichtshof v. 29.05.2018, X ZR 94/17).

Schadensersatz für weitere Ausgaben

Ihnen steht des Weiteren Schadensersatz für getätigte Aufwendungen zu. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für Flüge, die Sie extra für die Kreuzfahrt mit der MSC Seaview gebucht haben und bei denen nun die Stornokosten fällig werden. Ebenfalls zu diesen getätigten Aufwendungen zählt, wenn Sie an die Kreuzfahrt eine Anschlussreise gebucht haben und jetzt das Hotel usw. stornieren müssen. Auch diese Kosten hat MSC Cruises zu tragen.

Muss MSC jetzt wirklich zahlen?

Zahlungen auf Entschädigung oder Schadensersatz würden nur dann entfallen, wenn MSC Cruises sich wegen außergewöhnlicher Umstände entlasten könnte. MSC Cruises begründet die abgesagte Reise mit einem längeren Aufenthalt im Trockendock. Hierbei handelt es sich nicht um außergewöhnliche Umstände, MSC Cruises kann sich daher grundsätzlich nicht entlasten und muss die Entschädigungen zahlen.


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Oliver Matzek – Ihr Anwalt für Reiserecht


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