M&A / Unternehmenskauf – Rechtzeitig an die Kartellanmeldung denken!

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Zu einer guten Organisation beim Erwerb bzw. der Übernahme von Unternehmen gehört, sich auch rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, ob die jeweilige Transaktion bei den Kartellbehörden angemeldet werden muss. Vereinfacht ausgedrückt gilt: Eine Anmeldepflicht beim Bundeskartellamt kommt in Betracht, wenn die Umsätze aller beteiligten Unternehmen im letzten Geschäftsjahr die Schwelle von EUR 500 Mio. überschritten haben. Wurde zusammen sogar die Schwelle von EUR 2,5 Mrd. überschritten, kommt ein Fusionskontrollverfahren bei der EU-Kommission in Betracht. Darüber hinaus sind allerdings jeweils noch weitere Voraussetzungen erforderlich und entsprechend zu prüfen. 

Die Fusionskontrolle ist kein bloßer Formalismus. Denn nach dem sog. Vollzugsverbot des § 41 Abs. 1 GWB (auf europäischer Ebene gilt Art. 7 FKVO) dürfen anmeldepflichtige Transaktionen erst vollzogen werden, wenn die Kartellbehörden die jeweilige Transaktion freigegeben, nicht untersagt haben oder bestimmte Fristen abgelaufen sind. Bei Verstößen gegen das Vollzugsverbot drohen saftige Bußgelder.

Um keine Zeit (und Geld) zu verlieren, sollte die Kartellanmeldung daher erfolgen, sobald feststeht, dass und wie die Transaktion durchgeführt werden soll. Dies ist typischerweise spätestens mit Vertragsunterzeichnung (Signing) der Fall, so dass im Idealfall die Kartellanmeldung unmittelbar danach erfolgen sollte. Dies gelingt allerdings nur, wenn die Kartellanmeldung rechtzeitig (d.h. parallel zu den sonstigen Vertragsverhandlungen) vorbereitet wird. Denn in einer ordnungsgemäßen Kartellanmeldung sind detaillierte Aussagen zur jeweiligen Marktsituation und zu den Auswirkungen der Transaktion auf den jeweiligen Markt zu treffen und durch entsprechende Unterlagen zu belegen, so dass die entsprechenden Daten und Unterlagen schon vorher angefragt und zusammengetragen werden müssen. Typischerweise verlangt dies auch eine erhebliche Mitwirkung der beteiligten Unternehmen, die jedoch – mitten im Transaktionsprozess steckend – regelmäßig nur geringe Kapazitäten für zusätzliche Anfragen haben. Eine effiziente (und frühzeitige) Prozessplanung und -steuerung ist also auch an dieser Stelle von entscheidender Bedeutung. Nur dann kann es gelingen, dass die Transaktion nach Vertragsunterzeichnung auch so schnell wie möglich umgesetzt werden kann. 


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