Musterklagen gegen Sparkasse MOL – S-Prämiensparen flexibel

  • 2 Minuten Lesezeit

Landgericht Frankfurt (Oder) entscheidet Anfang 2020

Wir haben zwischenzeitlich 4 Musterklagen gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) eingereicht, mit denen sich die Kläger gegen die Kündigung ihrer Sparverträge (S-Prämiensparen flexibel) zur Wehr setzen.

Feste Vertragsdauer

Aus den von uns bearbeiteten Fällen haben wir zunächst solche ausgewählt, bei denen die Sparkasse bei Umschreibung der Verträge auf Angehörige konkrete Laufzeiten (1188 Monate, 300 Monate) in die Verträge aufgenommen hat und über diese Zeiträume die Zahlung der Prämien versprochen hat. Zudem wurde unseren Mandanten jährlich ein sogenannter Finanzstatus erstellt, in dem der Sparvertrag – neben anderen Geldanlagen – mit einem taggenauen Fälligkeitsdatum von 99 Jahren versehen war.

Das LG Frankfurt (Oder) hat die ersten mündlichen Verhandlungen auf März/April 2020 terminiert.

Über den Stand der Verfahren berichten wir unter: www.sparkassenskandal.de

Taktik der Sparkassen

Die Sparkasse MOL, aber auch die anderen, vom Sparkassenskandal betroffenen Sparkassen, begründen die Benennung einer Vertragsdauer mit einer Softwareumstellung und dem Erfordernis, bei vermeintlich unbefristeten Verträgen für die Software eine bestimmte Zahl als Vertragsdauer angeben zu müssen. Diese Vertragsdauer sei jedoch weder von der Sparkasse, noch von den Sparer als verbindlich erachtet worden. 

Dr. Storch widerspricht

Dem können wir nach den Angaben unserer Mandanten nur widersprechen:

„Bei den Gesprächen, die bezeichnenderweise bei der Übertragung der Verträge stattgefunden haben, ging es immer um die lange Vertragsdauer, so der Experte Dr. Storch und auch darum, dass die Verträge von Anfang an als frei übertragbar und vererblich verkauft worden waren“.

„Seltsamerweise wollen die Sparkassen von den langen Laufzeiten im Nachhinein nichts mehr wissen, so die Erfahrung von Dr. Storch, und verweisen darauf, dass der BGH in seinem Grundsatzurteil auch diese Fälle bereits entschieden habe“.

Das dem nicht so ist, zeigt das Urteil des LG Stendal (Az. 22 S 104/18). Das Gericht hat entschieden und zwar unter Hervorhebung des erwähnten BGH-Urteils, dass die Sparkasse Stendal sich an die vereinbarte Laufzeit zu halten hat und eine Kündigung nicht möglich ist. 

Sparkasse MOL kündigt weiter

Nachdem die Sparkasse MOL Ende 2018 rund 2300 Verträge gekündigt hatte, geht die Kündigungswelle auch 2019 weiter. Die Sparkasse hat angekündigt, alle Sparverträge zu kündigen, die die Höchstprämie von 50 % erreicht haben, meist nach 15 Jahren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch

Beiträge zum Thema