Mutterschutz & Elternzeit: Habe ich Urlaubsanspruch?

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Auf den Punkt: Bei Elternzeit kann der Urlaub gekürzt werden, bei Mutterschutz darf der Urlaub nicht gekürzt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Mutterschutz ändert nichts an den vertraglich vereinbarten Urlaubstagen
  • Im Mutterschutz sind Sie freigestellt – Sie müssen keinen Urlaub nehmen
  • Während der Elternzeit kann Ihr Urlaubsanspruch gekürzt werden
  • Bei Teilzeitarbeit während Elternzeit darf nicht gekürzt werden

Mutterschutz

Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem rechnerischen Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Während dieser Zeit besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot.

Der Mutterschutz hat keine Auswirkungen auf Ihren Urlaubsanspruch. Wenn vertraglich 30 Urlaubstage vereinbart sind, können Sie beruhigt in den Mutterschutz gehen und nach Ende des Mutterschutzes die vollen 30 Urlaubstage nehmen.

Wichtig: Sie müssen den Urlaub entweder im laufenden oder im folgenden Jahr nehmen, sonst verfällt dieser.

Elternzeit

Viele Mütter schließen direkt an die Mutterschutzzeit die Elternzeit an. In der Elternzeit darf Ihr Arbeitgeber den Urlaub pro vollem Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen. Wenn Sie also ein Jahr Elternzeit nehmen, kann Ihr vollständiger Urlaub weggekürzt werden. Dazu ist Ihr Arbeitgeber allerdings nicht verpflichtet.

Wichtig: eine Kürzung darf nur stattfinden, wenn Sie einen vollen Kalendermonat in Elternzeit waren. Wenn Sie in der Mitte des Monats in Elternzeit gehen und in der Mitte eines anderen Monats zurück in den Job gehen, darf für diese Monate keine Kürzung vorgenommen werden.

Für die Berechnung der kürzbaren Urlaubstage können Sie folgende Formel verwenden:

(Vereinbarte Urlaubstage) / 12 x (Anzahl der vollen Elternzeitmonate) = Kürzbare Ulaubstage

Wenn Sie hier auf eine Dezimalzahl kommen, so wird nicht gerundet (dies kann aber vertraglich festgelegt werden).

Urlaub bei Teilzeitarbeit?

Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, kann Ihr Arbeitgeber den Urlaub nicht kürzen.

Wichtig: Urlaubsanspruch entsteht tageweise. Das bedeutet, dass Sie bei einer 5-Tage-Woche den vollen Urlaubsanspruch (zB 30 Tage) erlangen, auch wenn Sie weniger Stunden arbeiten. Wenn Sie allerdings von einer 5-Tage-Woche auf eine 2-Tage-Woche wechseln, erhalten Sie in diesem Verhältnis weniger Urlaubstage.

Beispiel: 2 / 5 x 30 = 12 Urlaubstage bei einer 2-Tage-Woche, wenn 30 UT vereinbart sind.

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RA Albrecht vertritt mittelständische Unternehmen und Arbeitnehmer in Kündigungsstreits und allen anderen Belangen des Arbeitsrechts.

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