My Ecovest – Vorsichtig unseriös

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Von der Eco Invest SAS werden Anlegern über die Webseite myecovest.com u. a. Festgeldanlagen angeboten.

Auf der Homepage wird damit geworben, dass alle von Eco Invest vermittelten Festgeld-Kontingente sind zu 100% geschützt und auch die Zinsen garantiert seien.

Weiterhin wird dargestellt, dass die Eco Invest SAS mit Sitz in der Schweiz sich auf das Vermögen seiner Kunden konzentriere, um dieses dauerhaft zu erhalten und zu mehren.

Warnhinweis der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA)

Die schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat auch die My Ecovest auf ihre Warnliste gesetzt.

Die FINMA führt eine Warnliste mit Gesellschaften, die unter Umständen ohne Genehmigung der FINMA Tätigkeiten ausüben.

Bezüglich Unternehmen und Personen, die auf dieser Warnliste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder auch falsche Angaben gemacht haben. Außerdem kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.

Festgeldanlagen der myecoinvest ohne Genehmigung der BaFin 

Wenn Anlegern in Deutschland Festgelder offeriert werden und dabei eine unbedingte Rückzahlung garantiert wird, kann dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) darstellen.

Für das Betreiben eines Bank- bzw. Einlagengeschäftes in Form von Festgeldern ist aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich.

Die My Ecovest bzw. Eco Invest SAS verfügt aber nicht über eine Genehmigung der BaFin.

Möglichkeiten für Anleger der My Ecovest

Sofern an Anleger in Deutschland ein Angebot von Festgeldern erfolgt und damit ein Einlagengeschäft begründet ist, ohne dass eine Genehmigung der BaFin existiert, kann sich für einen Anleger sowohl gegen die anbietende Gesellschaft selbst als auch gegen deren verantwortliche Personen ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen.

Es kommt auch die Durchsetzung von anderen Ansprüchen in Frage, vor allem dann, wenn Anleger bei Fälligkeit von Anlagen keine Rückzahlungen erhalten oder versprochene Zinsen nicht gezahlt werden.

Nach unserer Ansicht haben Anleger auch dringenden Handlungsbedarf, sofern sie bei Fälligkeit keine versprochene Rückzahlung erhalten und auch versprochene Zinsen nicht gezahlt werden.

Suchen Sie rasch anwaltlichen Rat, sichern Sie Mailkorrespondenz und Kontoauszüge bzw. Belege über die geleisteten Einzahlungen. Notieren Sie sich Namen von Gesprächspartnern und halten Sie Gesprächsinhalte fest.

Betroffene Anleger, die Zins-Meister Kapital zur Verfügung gestellt haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Geschädigte unterstützt und berät.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Lesen Sie bei Interesse auch unseren Beitrag „Tinder-Betrugsmasche, Geld weg“. Dabei handelt es sich um ein besonders perfides Betrugssystem, bei dem Personen, die über Tinder auf Partnersuche sind, betrügerisch verleitet werden, in vermeintliche Kapitalanlage zu investieren und das Kapital dann verloren ist.

Stand: 10.11.2023

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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