Nach BGH-Urteil: Geld zurück von der Bausparkasse mit unserem Musterschreiben

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Geldsparen zum Hausbau

Der Traum von der eigenen Immobilie rückt aufgrund des rasanten Preisanstiegs auf dem Wohnungsmarkt in den letzten Jahren in immer weitere Ferne. Die Wohnungseigentumsquote sinkt insbesondere bei jüngeren Menschen, sodass das mietfreie Leben im Eigenheim sich zur Wunschvorstellung verzerrt. Um es trotzdem zu versuchen, sind Bausparverträge eine attraktive Möglichkeit.

BGH verbietet Gebühren bei Bausparverträgen

Ihr Geschäftsmodell ließen sich viele Bausparkassen in der Ansparphase allerdings mit Verwaltungsgebühren zwischen 9 bis 24 Euro pro Jahr vergüten. Diese Gebühren waren in den AGB versteckt und vielen Kunden bei Vertragsabschluss daher nicht bekannt. In einem Verfahren, das gegen die BHW geführt wurde, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt klar (Urt. v. 15.11.2022, Az. XI ZR 551/21): Solche sogenannten „Preisnebenabreden“ in den AGB sind unwirksam, denn Kosten für Verwaltungstätigkeiten dürfen nicht auf Bausparer abgewälzt werden.

Wie kommen Bausparer an ihr Geld?

Das Urteil des BGH macht die Rechtslage eindeutig: Die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Ansparphase von Bausparverträgen war illegal. Die Kunden haben ein Recht darauf, die gezahlten Beträge zurückzuverlangen. Doch die Gerichtsentscheidung verpflichtet die Bausparkassen nicht konkret gegenüber ihren Kunden. Sie müssen also nicht selbst aktiv werden und das Geld zurückerstatten. Manche Bausparkassen werden dies möglicherweise aus Kulanz machen, andere hingegen werden erstmal abwarten.

Musterschreiben zur Rückerstattung der Verwaltungskosten beim Bausparvertrag

Um sich nicht von dem Wohlwollen der eigenen Bausparkasse abhängig zu machen und nicht zu riskieren, dass die Sache in Vergessenheit gerät, sollten Bausparer selbst aktiv werden. Mit diesem Musterschreiben kann die Rückerstattung unkompliziert beantragt werden. Dies geht postalisch, per Fax mit elektronischem Sendebricht oder per E-Mail.

Weiteres Vorgehen nach Absendung

Nachdem Sie das Musterschreiben angepasst und verschickt haben, müssen Sie drei Wochen warten. Am besten setzen Sie sich eine Erinnerung in den Kalender, um nach Ablauf der Frist Ihre Kontoeingänge zu überprüfen. Sollte kein Geld eingegangen sein oder sollte der Betrag zu gering ausfallen, haben Sie ab Fristablauf zusätzlichen Anspruch auf Verzugszinsen.


Gerne helfen wir Ihnen, den Anspruch mithilfe eines rechtsanwaltlichen Aufforderungsschreibens oder einer Leistungsklage durchzusetzen. Bei jeglichen Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit gerne an die Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei wenden.



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Foto(s): pexels


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