NACH DER FLUT – ZUM UMFANG DER WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

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Große Wassermassen werden schnell zum Problem. In einigen Teilen Deutschlands war die Hochwasserlage zum Jahresbeginn erneut kritisch und das Jahrhundert-Hochwasser von 2021 jährt sich in diesem Jahr zum dritten Mal. Mehr als 160 Menschen sind dabei in Deutschland ums Leben gekommen. Allein im Ahrtal wurden mehr als 400 Häuser von den Fluten mitgerissen, tausende wurden teils schwer beschädigt. Noch immer sind nicht alle Spuren beseitigt. Etwas Erleichterung haben all diejenigen erfahren, die eine Wohngebäudeversicherung haben, welche auch Elementarschäden umfasst. Denn in der Zwischenzeit haben die Versicherer zahlreiche Ansprüche anerkannt und hohe Beträge ausgezahlt. Ein solcher zusätzlicher Versicherungsschutz besteht jedoch weiterhin nur für gut die Hälfte aller Gebäude in Deutschland (Quelle: GDV).

Doch was ist eigentlich alles von einer Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz umfasst? Ein genauer Blick lohnt sich – auch vor dem Hintergrund, dass Ansprüche wegen der Flut Ende diesen Jahres verjähren.

Versicherungsschutz wofür?

Umfasst von einer Wohngebäudeversicherung sind etwa die Gefahren von Brand, Blitzschlag und Leitungswasserschäden. Es können auch Schäden durch Sturm und Hagel und weitere Elementargefahren wie etwa Überschwemmungen in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Wann jeweils ein Versicherungsfall vorliegt, ist aufgrund der einschlägigen Versicherungsbedingungen zu beurteilen. Für diesen Beitrag dienen die Musterbedingungen des GDV (VGB 2022 – Wohnflächenmodell) als Grundlage.

Wichtig ist zunächst auch die Frage, welche Sachen versichert sind. Nach den Musterbedingungen sind dies das betreffende Gebäude, die Gebäudebestandteile und das Gebäudezubehör. Außerdem ist auch eine unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrasse auf dem Versicherungsgrundstück vom Versicherungsschutz umfasst. Gebäudebestandteile müssen mit dem Gebäude fest verbunden sein und so ihre Selbständigkeit verloren haben, wie etwa Einbauküchen. Unter Gebäudezubehör fallen auch bewegliche Gegenstände, die aber der Instandhaltung bzw. der überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen müssen. Darunter fallen zum Beispiel Müllboxen und Klingel- oder Briefkastenanlagen auf dem Grundstück. Weitere Bestandteile können im Einzelnen mitversichert werden, sowie auch elektronisch gespeicherte Daten und Programme.

Welche Kosten sind versichert?

Die versicherten Kosten sind die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten, Bewegungs- und Schutzkosten, Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern, Hotelkosten und auch Rückreisekosten aus dem Urlaub. Bei zerstörten Gebäuden werden die Wiederherstellungskosten ersetzt, bei beschädigten Gebäuden oder anderen Sachen die Reparaturkosten. Zudem werden bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen die Wiederbeschaffungskosten erstattet.

Unter Umständen können auch weitere Kosten ersatzfähig sein, wenn dies in dem jeweiligen Versicherungsvertrag geregelt wurde. Zu diesen Kosten können zum Beispiel Datenrettungskosten gehören, aber auch Kosten zur Wiederherstellung von Außenanlagen, wie Grünflächen und Wegen. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten der Gestaltung von Versicherungsverträgen können diesbezügliche Fragen nur im Einzelfall beantwortet werden.

Überprüfung des Versicherungsumfangs

Abschließend können wir Ihnen nur raten, sich bei Eintritt eines Versicherungsfalles fachkundigen Rat einzuholen, was die Reichweite Ihres Versicherungsschutzes angeht. Oftmals können weitere Kosten erstattungsfähig sein, auch wenn der Versicherer schon eine Zahlung geleistet und den Versicherungsfall anerkannt hat. Behalten Sie die laufenden Verjährungsfristen im Auge (regelmäßig drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist) und wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns.

Foto(s): Shutterstock.com

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