Nachrangdarlehen der UDI – was tun?

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Worum geht es?

Schlechte Zeiten für Anleger, die in Nachrangdarlehen investieren bzw. investiert haben, die der Nürnberger Finanzdienstleister UDI (Umwelt Direkt Invest) begeben hat. 

Die Te Verwaltungs GmbH hat im April 2019 ihren 1.100 Gläubigern der Nachrangdarlehen Solar Sprint Festzins II und Solar Sprint Festzins III Kaufangebote unterbreitet. Diese sahen einen nicht unbeträchtlichen Teilverzicht von bis zu 50 % vor. Darüber hinaus informierte das Unternehmen die Anleger der Te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG (die über UDI vertrieben wurde) und die vier weiteren Vertriebsgesellschaften (UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG), dass sie sich auf Ausfälle einstellen müssten. Auch bei anderen UDI-Projekten gerieten Zins- und Rückzahlungen ins Stocken. Insbesondere die Beteiligungen an Biogasanlagen sind betroffen. Anleger der UDI-Produkte sollten schon jetzt ihre Ansprüche prüfen lassen. 

Es stellt sich die Frage, ob die Anleger am Ende der Laufzeit des Vertrages ihr Geld zurückbekommen und ob der Nachrang sowie die qualifizierte Rangrücktrittserklärung wirksam ist. Wenn der Nachrang unwirksam ist, erhalten die Gläubiger einen besseren Rang ihrer angemeldeten Forderung im Insolvenzverfahren und sind nicht nachrangig i. S. d. § 39 InsO. Grundsätzlich gilt: Wird die Nachrangigkeit der Forderung wirksam vereinbart, sind die Parteien an diese gebunden. Für die Wirksamkeit der Klausel hat der BGH aber Kriterien aufgestellt und die Rechtsprechung im November 2018 modifiziert und erweitert.

Was ist zu tun?

Um eine etwaig nachrangige Forderung in eine einfache Forderung umzuwandeln, muss die Nachrangerklärung geprüft werden, auf Unwirksamkeit. Dazu bedarf es einer individuellen rechtlichen Prüfung. Mitunter halten dahingehende Erklärungen einer AGB-rechtlichen Überprüfung und der Rechtsprechung des BGH nicht stand und bringen die Klausel zu Fall.

Unter Umständen besteht neben der Unwirksamkeit der Klausel, und damit Fälligkeit der Forderung, ein Widerrufsrecht. Anleger, die nicht über das ihnen zustehende Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurden, können oft noch Jahre nach dem Abschluss des Nachrangdarlehens ihre Erklärung widerrufen.

Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Fachanwältin für Steuerrecht/Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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