Nerven und Geld sparen- mit einer einvernehmlichen Online-Scheidung?

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Scheidung mit und ohne Folgesachen

Ein Scheidungsverfahren kann sehr unterschiedlich verlaufen und im Worstcase in einem jahrelangen, sehr kostenintensiven „Scheidungskrieg“ enden. Zu einem solchen aufreibenden Verfahren, kann es kommen, wenn mit der Scheidung sog. Folgesachen geltend gemacht werden und die Eheleute am Ende vor Gericht neben der Scheidung Streitigkeiten über Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht etc. ausfechten. 

Möchte man einem solchen Szenario entgehen, besteht die Möglichkeit, dass sich die Eheleute einvernehmlich und außergerichtlich über alle Folgesachen einigen und diese nicht gerichtlich geltend machen. Das Gericht wird sich bei Einreichung und Durchführung der Scheidung nicht von sich aus in diese Folgesachen einmischen. In einem solchen Fall muss dann nur die sog. einvernehmliche Scheidung bei Gericht durch einen Anwalt beantragt werden.

Wann spricht man von einer Online-Scheidung?

Von einer Online-Scheidung spricht man umgangssprachlich, weil der Mandant bei einer einvernehmlichen Scheidung alle notwendigen Dokumente für die Scheidung online bei einem Anwalt, der den entsprechenden Service bietet, einreichen kann und ein persönliches Treffen in der Kanzlei nicht notwendig ist. Selbstverständlich kann eine einvernehmliche Scheidung aber auch nach einer persönlichen Besprechung ebenso einfach und kostengünstig erfolgen.

Ablauf einer Online-Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Online-Scheidung füllt der Mandant zunächst einen Fragebogen aus, den er online an den beauftragten Anwalt zusammen mit einer Kopie der Eheurkunde und ggf. mit Kopien der Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder versendet. Daraufhin wird der Anwalt den Scheidungsantrag online bei Gericht einreichen. Nach Einreichung des Scheidungsantrages wird der Antragsteller vom Gericht eine Rechnung über den sog. Gerichtskostenvorschuss erhalten. Erst wenn der entsprechende Betrag bei Gericht eingegangen ist, wird das Gericht den Scheidungsantrag mit verschiedenen Hinweisen an den anderen Ehepartner übersenden. Der andere Ehepartner benötigt im Fall einer einvernehmlichen Scheidung nicht zwingend einen Anwalt, so dass hier ggf. die Kosten für einen weiteren Anwalt gespart werden können. 

Sollte der Versorgungsausgleich nicht durch Notarvertrag oder aufgrund der Kürze der Ehe ausgeschlossen sein, wird das zuständige Gericht den Versorgungsausgleich von Amtswegen durchführen und beiden Eheleuten den sog. Fragebogen V10 übersenden. In diesem Fragebogen müssen beide Ehepartner jeweils vollständige Angaben machen, die dem Gericht dazu dienen, die notwendigen Auskünfte bei den Versorgungsträgern einzuholen, um den Versorgungsausgleich berechnen zu können. Der Fragebogen V10 kann dann ebenfalls online an den beauftragten Anwalt übersendet werden.

Der Anwalt wird dann den Fragebogen online an das zuständige Gericht weiterleiten.

Nach Eingang aller Auskünfte der Versorgungsträger bei Gericht, wird das Gericht einen Termin benennen, zu dem beide Eheleute bei Gericht erscheinen müssen. Der Termin wird bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht lange dauern und das Scheidungsverfahren beenden.

Als Fazit lässt sich sagen, dass eine einvernehmliche Scheidung in jedem Fall die Nerven und Kosten sparende Möglichkeit für eine Scheidung darstellt. Vieles kann hierbei online erledigt werden - der Gerichtstermin muss aber persönlich wahrgenommen werden.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Fragen zur Online-Scheidung haben oder wir die Scheidung für Sie einleiten sollen.

Foto(s): shotshop.com

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