Neue EU-Richtlinie für Lohntransparenz

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Es gibt eine neue EU-Richtlinie zur Lohngleichheit.

Die kürzlich eingeführte EU-Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber dazu, schon in den Stellenanzeigen die Gehaltsspanne anzugeben. Als Ziel wird eine angemessenere Vergütung angestrebt. Die Transparenz bezüglich der Gehälter soll zu mehr Gerechtigkeit am Arbeitsplatz führen.

Das Parlament, die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben kürzlich eine neue Richtlinie beschlossen, die den Fokus auf die Transparenz von Gehältern legt. Arbeitgeber haben nun die Pflicht, die Löhne ihrer Mitarbeiter offenzulegen. Andernfalls drohen empfindliche Sanktionen. Die neue EU-Richtlinie beendet womöglich die hartnäckige Streitfrage um die Lohnungleichheit.

Im Mittelpunkt steht, die Entlohnung unabhängig von individuellem Verhandlungsgeschick und Geschlecht gerecht zu gestalten. Das Ziel besteht darin, durch die Offenlegung der Gehälter der Arbeitnehmer in Unternehmen eine gerechte Bezahlung zu gewährleisten.

Die Grundlage dieser Richtlinie bildet die Tatsache, dass Männer in Europa weiterhin 13 Prozent mehr verdienen als Frauen. Insbesondere in Österreich besteht ein erheblicher Handlungsbedarf, da der Lohnunterschied dort fast ein Fünftel (18,8 Prozent) beträgt.

Obwohl es rechtliche Bestimmungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gibt, die eine Gleichheit der Entlohnung vorschreiben, bleiben die Lohnunterschiede bestehen. Doch nun gibt es eine Veränderung. Arbeitnehmer haben künftig das Recht, zu erfahren, wie viel ihre Kollegen verdienen, die dieselbe oder ähnliche Arbeit ausüben - unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis 2026 Zeit, diese neue EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.


Auskunftsanspruch

Zukünftig haben Arbeitnehmer das Recht auf umfassende Information über ihr Entgelt. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die individuellen Gehälter der vergleichbaren Kollegen offenzulegen – und das nicht nur für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse. Unternehmen müssen auch Bewerber vor dem Vorstellungsgespräch darüber informieren, in welcher Spanne sich das Einstiegsgehalt bewegt. Dabei ist wichtig, dass das Gehalt auf objektiven sowie geschlechtsneutralen Kriterien basiert.

Es ist eine grundlegende Verpflichtung von Arbeitgebern, ihren Angestellten regelmäßig Informationen über ihre Gehälter bereitzustellen. Ferner obliegt es den Arbeitgebern, eine Entgeltbewertung durchzuführen, bei der sie ihre Mitarbeiter nach gleichwertiger Tätigkeit kategorisieren. Beträgt die Differenz in der Vergütung zwischen den Geschlechtern mindestens fünf Prozent, ist ein Ausgleich notwendig.

Die neue Richtlinie ist für Arbeitnehmer chancenreich. Bemerkt ein Beschäftigter, dass der Kollege weniger leistet, aber besser verdient? Es ist dann möglich, diese Relation dem Arbeitgeber zu melden. Die Tatsache, dass der Lohn öffentlich ist, hilft auch bei der Jobsuche. Der Bewerber findet schließlich so besser den Arbeitgeber, der den Wunschlohn bezahlt.


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Stichworte: Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Vergütung, Equal Pay, Lohngleichheit, Lohntransparenz

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