Neue Wendung im Abgasskandal: EuGH-Urteil erhöht die Chancen auf Schadensersatz

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21.03.2023 in der Rechtssache C-100/21 ein Urteil gesprochen, das für alle betroffenen Autokäufer äußerst positiv ist: Die maßgebliche EU-Verordnung  Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen schützt jeden einzelnen Käufer. Das heißt: Betroffene haben einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Autohersteller, die illegale Abschalteinrichtungen verwendet haben und anders als bisher müssen sie nicht mehr den Vorsatz der Hersteller nachweisen, sondern lediglich deren Fahrlässigkeit

BGH wird wohl folgen

Damit folgen die europäischen Richter den verbraucherfreundlichen Schlussanträgen des Generalanwalts aus dem letzten Jahr. Brisant ist, dass der Bundesgerichtshof (BGH) sich bisher gegen eine solche Anwendung der EU-Verordnung gesperrt hatte und damit Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB nur bejaht wurden, wenn der Vorsatz der Autobauer belegt werden konnte. Die Karlsruher Richter hatten sich sogar gegen eine Vorlage an den EuGH gesperrt, weil sie die Rechtsfragen für ausreichend geklärt hielten. Erst aufgrund einer Vorlage des Landgerichts Ravensburg befasste sich der EuGH mit der Materie.

Dieses Verfahren hat das Luxemburger Gericht dazu genutzt, um ein Machtwort zu sprechen, dem der BGH sich kaum entziehen kann. Es ist daher damit zu rechnen, dass der BGH seine bisherige Rechtsprechung aufgibt und klarstellt, dass der Beweis der Fahrlässigkeit bei dem Verbau von Abschalteinrichtungen ausreicht.

Bessere Rechtslage für Betroffene

Die Rechtsposition betroffener Autofahrer gegenüber den Autoherstellern hat sich damit deutlich verbessert. Die Chancen auf ein positives Ende des Verfahrens und damit auf die Zahlung von Schadensersatz steigen somit erneut an! Das bedeutet auch, dass sich die Wahrscheinlichkeit für eine Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherungen erhöht.

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Foto(s): @pexels.com

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