Neuer Bußgeldkatalog - wie viele Punkte bekommt man für was?

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Testen Sie ganz bequem unseren Bußgeldrechner

Seit dem 01.05.2014 gibt es ein neues Punktesystem, wonach die Punkteskala nicht mehr von 1-18, sondern von 1-8 geht. Eine Ordnungswidrigkeit bleibt dennoch eine Ordnungswidrigkeit.

Vergessen Sie nicht, dass bei der Anhäufung von vermeintlich wenigen Punkten, auch schon bei wenigen Punkten, nämlich 8 Punkten, der Führerschein weg ist.

Wir haben auf unserer Webseite einen Bußgeldrechner installiert, mit dem Sie genau nachvollziehen können, wie viele Punkte Sie bei einem vermeintlichen Verstoß erwarten.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, gilt aber nach wie vor die alte eiserne Regel:

Keine Angaben zur Sache gegenüber der Polizei.“

Es gibt viele Wege und Möglichkeiten, wie man Sie in einem solchen Ordnungswidrigkeitsverfahren durchaus erfolgreich vertreten kann, sodass Sie kein Fahrverbot und keine Punkte erhalten.

Hierzu ist wichtig, dass Sie sich nicht geäußert haben. Dies steht Ihnen nach dem Grundgesetz zu!

Sie müssen sich nicht gegenüber der Polizei in irgendeiner Weise zur Sache äußern.

Dies gilt auch, wenn die Polizei Ihnen ein Lichtbild gegenüber hält und Sie danach fragt, ob Sie sich erkennen. Auch das wären Angaben zur Sache, die Sie nicht machen müssen und auch unbedingt nicht machen sollten.

Falls die Polizei Sie irgendetwas fragt, wovon Sie unsicher sind, ob es Angaben zur Person sind, (dies sind Pflichtangaben) oder zur Sache, dann antworten Sie der Polizei gegenüber immer mit dem Satz: „Ich nehme dies zur Kenntnis und werde mich an einen Anwalt wenden.“

Und hier unser Rat:

Wenden Sie sich dringend an einen fachkundigen Anwalt für Verkehrsrecht.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Wir können Ihnen in ganz, ganz vielen Fällen helfen!


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