Neuerungen im serbischen Patentgesetz

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes angenommen („Amtsblatt der RS“, Nr. 95/2018), welches am 16. Dezember in Kraft getreten ist.

Die wichtigsten Gesetzesänderungen können wie folgt zusammengefasst werden:

1. Anpassung an die Verordnung der Europäischen Union

Durch die Gesetzesänderungen wurde eine weitere Anpassung an die Verordnung der Europäischen Union, im konkreten Fall an die Richtlinie 98/44/EG zum Rechtsschutz biotechnologischer Erfindungen und die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, vorgenommen.

2. Verbesserung des Zivilrechtsschutzes

Das System des Zivilrechtsschutzes wurde im Sinne der Beseitigung von Mängeln, die bei der Gesetzesanwendung erkannt wurden, gefördert.

Diesbezüglich kann eine Klage nicht nur bei einer konkreten Rechtsverletzung, sondern auch bei ernster Gefahr einer Rechtsverletzung erhoben werden. Die Klage kann sich auch auf eine Person erstrecken, deren Dienstleistungen bei einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wurden (Vermittler).

In Hinsicht auf einen Schadensersatz sieht das Gesetz explizit vor, dass die geschädigte Partei berechtigt ist, materiellen und immateriellen Schadensersatz zu fordern und dass die Gerichte bei der Festlegung der Schadensersatzhöhe alle Umstände des Falles, insbesondere negative wirtschaftliche Folgen der geschädigten Partei, den entgangenen Gewinn und den durch die Rechtsverletzung vom Schädiger erzielten Gewinn, berücksichtigen.

Anstatt des Schadensersatzes können die Gerichte, falls die Umstände dies rechtfertigen, die Vergütung in Form einer Pauschale zusprechen, die nicht niedriger als die Vergütung sein kann, welche die geschädigte Partei bei rechtmäßiger Patentnutzung erhalten würde.

3. Erweitertes Berufungsrecht

Es wurde eine zusätzliche Entscheidungskontrolle des Amtes für geistiges Eigentum (nachstehend: „Amt“) eingeführt, sodass alle Entscheidungen des Amtes, die in Zusammenhang mit der Geltendmachung von Rechten im Verwaltungsverfahren stehen, dem Berufungsrecht unterliegen, was früher nicht der Fall war.

4. Zertifikat des zusätzlichen Schutzes

Die Bestimmungen, die das Zertifikat des zusätzlichen Schutzes regeln, wurden ebenfalls an die Verordnung der EU angepasst.

5. Dienstleistungen des Amtes für geistiges Eigentum

Was die Erteilung von Informationen und die Verbreitung von Wissen aus dem Bereich des geistigen Eigentums betrifft, wurden neue Dienstleistungen des Amtes eingeführt, was die Durchführung von Schulungen für interessierte Personen, die Hilfeleistung für die Organe, die für die Zwangsdurchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zuständig sind, usw. einschließt.

Für jede zusätzliche Frage bezüglich der neuen gesetzlichen Lösungen bzw. des Patentsystems in der Republik Serbien können Sie mich per E-Mail kontaktieren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Ljubica Tomic