Neues Punktesystem beschlossen

  • 2 Minuten Lesezeit

Einträge von Punkten in die sog. Flensburger Verkehrssünderkartei  erfolgen in Zukunft nur noch bei sicherheitsgefährdenden Verkehrsverstößen.

Diese und weitere Änderungen beschloss der Bundestag vor einer Woche, nun muss noch der Bundesrat zustimmen. In Kraft treten soll das Gesetz 2014.

Bisher erfolgte ein Entzug der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten. Die neue Regelung sieht einen Entzug schon bei 8 Punkten vor, reduziert allerdings die Punkteanzahl je Delikt und es erfolgt die Einordnung in Kategorien. Die Delikte verjähren einzeln.

Gegenwärtig erfolgt Bei 8 Punkten eine Mitteilung des Kraftfahrbundesamtes über den Punktestand, eine freiwillige Schulung bringt 4 Punkte Abzug, bei 9 - 13 Punkten allerdings nur noch 2 Punkte. Bei 14 - 17 Punkten besteht Nachschulungspflicht, bei Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung werden 2 Punkte abgezogen. Sind 18 Punkte erreicht, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis. In der Regel ordnet die Führerscheinstelle eine MPU an.

Nach der neuen Regelung wird der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis schon bei 8 Punkten entzogen, dafür werden für jedes Delikt weniger Punkte vergeben.

Es gibt drei Punktekategorien: 1 Punkt für sog. schwere Verstöße (bisher Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot - z.B. innerorts 20 km/h zu schnell), 2 Punkte für sog. besonders schwere Verstöße (bisher Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot - z.B. Überfahren einer roten Ampel) und 3 Punkte für Verkehrsstraftaten.

Hier ist offensichtlich, dass besonders im Bereich der Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot (Kategorie 1) eine erhebliche Verschärfung erfolgt. Anders als ursprünglich geplant, soll es weiterhin möglich sein, Punkte mit freiwilligen Schulungen abzubauen.

Jedes Delikt verjährt allerdings einzeln und alte Punkte leben bei neuen Verstößen nicht wieder auf. Damit wäre auch das Thema Überliegefrist erledigt. Ein Eintrag der Kategorie 1 (ein Punkt) nach zweieinhalb Jahren (bisher zwei Jahre), ein Eintrag der Kategorie 2 (zwei Punkte) nach fünf Jahren (bisher ebenfalls zwei Jahre). Straftaten verjähren erst in 10 statt bisher in 5 bis 10 Jahren.

Die Einzelverjährung ist wohl die wichtigste und beste Regelung der geplanten Reform. Allerdings kann die Höchstgrenze von 8 Punkten nach der neuen Regelung schneller erreicht werden. Ca. 50 Millionen Alt-Punkte werden dergestalt in das neue Punktesystem übertragen, dass ein Teil der Punkte wegfällt, weil diese nicht für sicherheitsgefährdende Delikte eingetragen wurden. Die übrigen Punkte werden nach dem neuen System umgerechnet.

Buß- und Verwarnungsgelder für nicht verkehrssicherheitsrelevante Delikte werden übrigens erheblich erhöht.

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im DAV.

E-Mail: kanzlei@anwalthesterberg.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Beiträge zum Thema