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Neues Urteil im Dieselskandal Landgericht Ravensburg

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Das Landgericht Ravensburg (AZ.: 4 O 419/18) hat in einem von der Kanzlei Uyar Rechtsanwälte geführten Prozess mit Urteil vom 07.05.2019 die VW AG zu Schadensersatz und Rücknahme eines vom Abgasskandal betroffenen PKW verurteilt.

Das Landgericht folgte der Rechtsauffassung der Uyar Rechtsanwälte, dass die Volkswagen AG verpflichtet ist, der Klägerin dieses Verfahrens den Kaufpreis gegen Rückgabe des Pkw zu erstatten. Das Gericht hatte entgegen der Entscheidung des LG Augsburg (Az.: 021 O 4310/16) zwar die Auffassung vertreten, dass für die Nutzung des PKW seit Erwerb ein finanzieller Abzug vorzunehmen wäre. Diesbezüglich wurde jedoch Berufung eingelegt.

Das LG Ravensburg stellte fest, dass die Volkswagen AG als Beklagte vorsätzlich in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise gehandelt hat, indem sie den Motor des Typs EA 189 entwickelt und in Verkehr gebracht hat, bei dem eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut ist.

Hierzu hatte das Gericht ausgeführt, dass sich der Vorsatz der Beklagten nicht nur auf den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung als solchen bezogen hat, sondern auch auf die Schädigung der betroffenen Endkunden.

Insbesondere hat das Gericht auch die Auffassung vertreten, dass es der Volkswagen AG obliegt, darzulegen, wer konkret für die Entscheidung zum Einsatz der Software verantwortlich ist (sekundäre Darlegungslast).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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