Neues Urteil wegen Fiat Ducato Wohnmobil. News vom Anwalt

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Auf Grundlage der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat aktuell nun das Oberlandesgericht Naumburg (Urt. v. 15.09.2023, Az. 8 U 24/23), die Stellantis AG, Mutterkonzern von Fiat, zu Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Fiat Ducato Wohnmobil verurteilt.

Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es nämlich nicht mehr erforderlich, dass der Kläger sein, vielfach hochgeschätztes, Wohnmobil zurückgeben muss. 

Schadensersatz erhält der Kläger dennoch und zwar in einem Bereich von 5-15 % des ursprünglichen Kaufpreises.

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte in diesem Fall 10 % des Kaufpreises als Schadensersatz dem dortigen Kläger zugesprochen.

Bedenkt man die hohen Kaufpreise für Wohnmobile können Summen von mehr als 15.000 € leicht zustande kommen.

Hauptvorwurf ist dabei der Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form einer sog.  "Timerfunktion", die zu prüfstandsbezogenen Abgasmanipulationen genutzt wird und auch schon bei Pkw für zahlreiche erfolgreiche Klagen gesorgt hat.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt

Ins Rollen gekommen sind die Klageverfahren gegen "Fiat/FCA/Stellantis" durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt.

Diese Modelle sollen betroffen sein!

Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind Modelle der Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6. Neuere Fahrzeuge, die die Abgasnorm EUR 6d temp erfüllen, sind nicht Bestandteil der geführten Ermittlungen.

Um diese Motorisierung geht es:

    1,3 Liter Multijet; 1,3 Liter 16V Multijet

    1,6 Liter Multijet; 1,6 Liter

    2,0 Liter Multijet; 2,0 Liter

    2,2 Liter Multijet II

    2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet

    3,0 Liter

Es geht laut einem Merkblatt der Polizei Hessen um die Baujahre/Erstzulassung 2014 bis 2019. Welche Modelle konkret betroffen sind, hat die Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt. Die genannten Motoren sind in vielen Fiat-, Jeep- und Alfa-Romeo-Fahrzeugen und in Modellen von Iveco verbaut. Nach Angaben der Ermittler sind in Deutschland bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) mehr als 200.000 Fahrzeuge betroffen, darunter viele Wohnmobile.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, der mit seiner Kanzlei ESER LAW, seit 2016 bereits hunderte Autokäufer im Diesel-Abgasskandal, vor allem gegenüber "FIAT" also FCA Italy (Fiat Chrysler Autombiles) Mercedes, VW, AUDI, bundesweit anwaltlich vertreten hat, wird nun  eine weitere Klagewelle auf Fiat bzw. FCA Italy zurollen.

Verjährungsfrist dringend beachten!

Insoweit sollte aber noch dieses Jahr ein spezialisierter Anwalt beauftragt werden, da möglicherweise Ansprüche schon zum Jahresende 2023 zu verjähren drohen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmaktrecht Eser.

Der Abgasskandal hat nicht zuletzt zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden von illegal manipulierten Fahrzeugen geführt. Unter anderem deshalb können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten?

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Eine rechtliche Prüfung ist auch vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung zum Jahresende sinnvoll. Denn insoweit gilt die sogenannte Stichtagsregelung. Bestehende Ansprüche können daher zum Jahresende, also zum 31. Dezember, verjähren.

Wir prüfen kostenfrei, ob Ihr Reisemobil  betroffen ist, und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten!

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Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, führen wir für Sie auch kostenfrei die Deckungsanfrage durch.



Foto(s): Kemal Eser

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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