Neues zur Sozialversicherung in Spanien bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

  • 2 Minuten Lesezeit

Das bisherige Beitragssystem, gültig bis zum 31.12.2022:

Der SV-Beitrag wird durch die vom Selbstständigen gewählte Beitragsbemessungsgrundlage bestimmt, wobei die allgemein festgelegten Mindest- und Höchstbemessungsgrundlagen zu beachten sind. Die Mindestbemessungsgrundlage liegt bei 960,60 € und die Höchstbemessungsgrundlage bei 4139,40 €, sie werden je nach Alter und Lebensumständen des Selbstständigen bei der Anmeldung festgelegt.

Der zu zahlende SV-Beitrag ergibt sich sodann aus der Anwendung des (Gesamt-) Beitragssatzes iHv 30,6%.

Für   Selbstständige,    die    eine    Handelsgesellschaft    gegründet    haben, würde die Mindestbemessungsgrundlage 1234,80 € statt 960,60 € betragen.

Das neue Beitragssystem, gültig ab 01.01.2023:

Das neue Beitragssystem wird für alle Selbständigen verpflichtend sein, sowohl für diejenigen, die ihre Tätigkeit ab Januar 2023 aufnehmen, als auch für diejenigen, die bereits selbständig sind, so dass sich jeder Selbstständige oder Freiberufler auf dieses neue System einstellen und auf die neuen Verpflichtungen vorbereitet sein muss:

  1. Beitragsberechnung auf der Grundlage des für Steuerzwecke erklärten tatsächlichen Nettoeinkommens

Der Beitrag wird auf der Grundlage des voraussichtlichen Jahresnettoeinkommens des Selbstständigen berechnet. Im Allgemeinen wird das Nettoeinkommen gemäß den Bestimmungen der Einkommenssteuerverordnung (IRPF) und gemäß desjenigen Steuersystems, dem dem der Selbständige angehört, berechnet. Die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge können um 7 % bzw. 3 % ohne weitere Nachweise in Abzug gebracht werden.

Das auf diese Weise berechnete Ergebnis gilt als vorläufiger Nettoertrag, bis die Steuerbehörde und die Sozialversicherungsträger die Angaben einer Prüfung unterzogen haben. Das Finanzamt erstattet am Ende des Kalenderjahres die sich ergebenden Differenzen zurück und es wird die endgültige Beitragsbemessungsgrundlage festgelegt.


Mindest- und Höchstbeitragsbemessungsgrundlage und Verknüpfung mit dem   Nettoeinkommen

Für das Geschäftsjahr 2023 sind die Mindest- und Höchstbeitragsbemessungsgrundlagen veröffentlicht worden, die ihrerseits in einen „reduzierten“ und einen „allgemeine Teil“ unterteilt ist.

Zur Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage werden alle Nettoeinkünfte berücksichtigt, die im Kalenderjahr aus den verschiedenen wirtschaftlichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeiten erzielt werden, unabhängig davon, ob sie als Einzelperson oder als Gesellschafter oder Mitglied einer juristischen Person mit oder ohne Rechtspersönlichkeit ausgeübt werden.

Demnach muss jeder Selbstständige die monatliche Beitragsbemessungsgrundlage wählen, die seiner Prognose des durchschnittlichen monatlichen Nettojahreseinkommens innerhalb der allgemeinen Tabelle entspricht.

Ist abzusehen, dass der monatliche Durchschnitt ihres Jahresnettoeinkommens unter dem Betrag liegt, der die Mindestbemessungsgrundlage festlegt, müssen die Selbstständigen eine niedrigere monatliche Beitragsbemessungsgrundlage im Rahmen der reduzierten Tabelle wählen.

Die gewählte monatliche Beitragsbemessungsgrundlage ist vorläufig, bis sie entsprechend der einzureichenden Einkommenssteuererklärung reguliert und ggf. angepasst werden kann. Etwaige Überzahlungen werden seitens der Finanzbehörden erstattet. Wurde im Laufe des Jahres zu wenig abgeführt, so muss eine entsprechende Nachzahlung geleistet werden.

Um den Jahresbeitrag an ihr voraussichtliches Jahresnettoeinkommen anzupassen, können Selbstständige ihre Beitragsklasse bis zu sechs Mal pro Jahr modifizieren, indem sie ihre Beitragsbemessungsgrundlage ändern und dies der Sozialversicherung mitteilen.

Der monatlich zu zahlende Betrag ergibt sich aus der Anwendung der Beitragssätze auf die Beitragsbemessungsgrundlage, die für allgemeine und berufliche Unvorhergesehenheiten, den Schutz bei Beendigung der Tätigkeit und die Berufsausbildung festgelegt wurden.

Wenn Sie Fragen zum Thema Sozialversicherung in Spanien oder allgemien zur Selbstständigkeit haben, dann stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Axel Ibáñez Fuhs

Beiträge zum Thema